Es handelt sich um eine unbeheizte Lagerhalle mit einer Gesamtfläche von ca. 415 m².
Die Andienung der Halle erfolgt durch ein elektrisches Rolltor (ca. B: 3,83 m x ca. H:2,90 m). Durch die großzügige gepflasterte Verkehrsfläche vor dem Mietobjekt, ist eine Belieferung der Mietfläche mit großen Fahrzeugen problemlos möglich.
Der Betonboden ist ebenerdig befahrbar. Die Hallenhöhe beträgt ca. 3,10 m. Die Beleuchtung erfolgt durch Neonröhren. Stromversorgung ist gegeben.
Nebenkostenpauschale: 90,- €/mtl.
Das Objekt befindet sich in einem Mischgebiet im Ortsteil Kripp zusammen mit weiteren Mietflächen. Hier besteht eine sehr gute Verkehrsanbindung an BAB und Bundestraßen nach Bonn/Koblenz. Die Bahn gewährleistet beste Erreichbarkeit und kurze Wege. Die B266 führt durch den Ort, dadurch ist sowohl die Verbindung ins Ahrtal, als auch eine Fähranbindung nach Linz/Rhein schnellstmöglich gegeben.
Sonstiges
Provisionshinweis:
Im Falle eines Kaufes der Liegenschaften oder Teilen davon (inklusive Inventar) von einem von der hallenpool GmbH & Co. KG benannten Verkäufer (oder einem wiederum von diesem benannten Dritten) zahlt der Käufer der Immobilie eine Courtage von 5 % des Kaufpreises zzgl. USt. an die hallenpool GmbH & Co. KG. Erfolgt der Verkauf als sog. Share-Deal ist die Regelung analog anzuwenden. Die Courtage wird dann von dem Transaktionsvolumen inklusive übernommener Finanzierungen und Eigenkapital-Ausgleichszahlungen berechnet.
Im Falle eines Mietvertragsabschlusses mit einem von der hallenpool GmbH & Co. KG benannten Vermieter (oder einem von diesem benannten Dritten) zahlt der Mieter der Immobilie eine Mietcourtage von 1 Monatsmiete (Nettokaltmiete) zzgl. USt. an die hallenpool GmbH & Co. KG. Bei einer Mietvertragslaufzeit von 5 Jahren oder länger beträgt die Mietcourtage 1,5 Monatsmieten zzgl. USt. Bei einer Mietvertragslaufzeit von 10 Jahren oder länger beträgt die Mietcourtage 2 Monatsmieten zzgl. USt. Die Courtage ist zu 50% fällig bei Mietvertragsabschluss, 50% werden fällig bei Mietbeginn. Wird eine Staffelmiete vereinbart, so ist die Durchschnittsmiete der Grundmietzeit Berechnungsgrundlage der Mietcourtage. Die Provisionsregelung ist analog anzuwenden, wenn der Mieter in das Objekt investiert und im Gegenzug die Miete reduziert wird. Der Courtage Anspruch wird dann auf Basis der Miete und der Investitionen berechnet.
Haftungsausschluss:
Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Vermieters/Verkäufers (oder eines Dritten). hallenpool übernimmt hierfür keine Haftung. Die Haftung von hallenpool wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Sonstiges:
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Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich ggf. zzgl. der gesetzlich geltenden USt.
Stichworte
Lagerfläche: 415,00 m², Gesamtfläche: 415,00 m², Hallenhöhe: 3,10 m