Die Berliner Stadtgüter GmbH als Flächeneigentümerin beabsichtigt im Rahmen eines Leuchtturmprojektes für die Mehrfachnutzung von Grund und Boden eine Agrarfläche (Anlage 1 Übersicht Lageplan und Anlage 2 Detail Lageplan) innerhalb eines Agri-PV-Projektes für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu vergeben.
Im Rahmen dieses Leuchtturmprojektes plant die Eigentümerin auf einer Agrarfläche in der Nähe des Flughafens BER die landwirtschaftliche Bewirtschaftung durch einen Landpächter sowie die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage inkl. der dazugehörigen Nebenanlagen durch eine Betreiberin. Aufgrund der Kombination der Nutzungen „Landwirtschaft“ und „Photovoltaik“ wird das Projekt auch als sogenanntes „Agri-PV-Projekt“ bezeichnet (Abb. 1 Projekt-Beispiel). Agri-PV bedeutet, dass die Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) baulich so errichtet wird, dass zwischen den einzelnen Modulreihen eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche weiterhin möglich ist.
Die Flächeneigentümerin möchte mit diesem Projekt u.a. ein wegweisendes Leitbild für Agrarlandschaften schaffen sowie einen Beitrag zur Energiewende und zum Schutze des Klimas leisten. Hierfür soll auch temporär und räumlich begrenzt wissenschaftliche Begleitforschung eines renommierten Forschungsinstituts auf der Vertragsfläche betrieben werden.
Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb der Freiflächenphotovoltaikanlage ist u.a. ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Verbindung mit einer entsprechenden Baugenehmigung für die zu bebauende Fläche. Dieser Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Erstellung in Zusammenarbeit zwischen der künftigen Betreiberin der PV-Anlage und der Gemeinde Schönefeld. Die Gemeindevertretung hat den Bebauungsplan in 2023 beschlossen, mit der Inbetriebnahme wird im Sommer 2025 gerechnet.
Das Projekt ist so gestaltet, dass sich die individuellen Interessen der verschiedenen Nutzer der Fläche sowie der Eigentümerin jederzeit an der gemeinschaftlichen Mehrfachnutzung orientieren. Das Zusammenspiel der Akteure basiert dabei stets auf gegenseitiger Rücksichtnahme und ermöglicht so eine weitestgehend ungehemmte Bewirtschaftung des Grundstücks für alle Beteiligten.
In unmittelbarer Nähe sowie auf der Vertragsfläche liegen Kompensationsflächen mit bestehenden (Anlage 1 Übersicht Lageplan und Anlage 2 Detail Lageplan) und zukünftigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A+E), die beachtet werden müssen.
Die Vertragsfläche befindet sich im Ortsteil Selchow der Gemeinde Schönefeld im Landkreis Dahme-Spreewald. Sie liegt südlich des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER), grenzt nördlich an die sog. LPG-Straße, östlich an die Mittenwalder Straße und südlich überwiegend an ein Waldgebiet (Abb. 2 Simulation).
Die vertragsgegenständliche Projektfläche (siehe Anlagen 1 und 2) der Eigentümerin ist im Grundbuch von Selchow des Amtsgerichts Königs Wusterhausen, Blatt 80 verzeichnet mit den nachfolgenden Angaben:
Gemarkung: Selchow
Flur: 4
Flurstücke 78 tlw., 82 tlw., 48, 51
Gesamt: ca. 73,19 Hektar
Eckdaten
Die gesamte Vertragsfläche wird durch die Errichtung der Photovoltaikanlage mit in Nord-Süd-Ausrichtung verlaufenden Modulreihen durchzogen. Hierbei entstehen geradlinige Teilbereiche zur landwirtschaftlichen Nutzung. Die PV-Modulreihen werden auf beweglichen Ein-Achsentrackern montiert, wobei die Solarmodule von Ost nach West dem Sonnenstand nachgeführt werden. Im Bedarfsfall können diese auch aufgrund von Erfordernissen der landwirtschaftlichen Tätigkeit ausgerichtet werden.
Der Achsenabstand zwischen jeweils zwei Modulreihen der PV-Anlage beträgt ca. 11 Meter („Pitch“). Unter Berücksichtigung von Sicherheitsabständen auf beiden Seiten der Pfähle der Unterkonstruktion ergibt sich eine Arbeitsbreite für die landwirtschaftliche Nutzung von ca. 10 Metern (Abb. 9 Lichtraumprofil Landwirtschaft).
Die PV-Anlage ist so ausgelegt, dass im Bereich der Arbeitsbreiten für die landwirtschaftliche Nutzung Kulturpflanzen maximal die folgenden Höhen einnehmen können: im mittleren Bereich der Arbeitsbreiten maximal 2,50 Meter, am äußeren Rand maximal 0,75 Meter. Es gilt das Lichtraumprofil gemäß Abb. 9 Lichtraumprofil Landwirtschaft.
Die Module können in eine Schräglage von mind. +/– 55° gestellt werden (horizontale Stellung 0°, vertikale Stellung 90°). Daraus ergibt sich ein Bearbeitungsraum für landwirtschaftliche Maschinen oberhalb von 2 Metern Höhe (Höhe Drehachse) von 8 Metern Breite (siehe Abb. 10 Negatives Lichtraumprofil Maschinennutzung).
Die gesamte PV-Anlage und somit auch ein Großteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden durch Einfriedung in Form eines Zaunes gesichert. Die Vertragsfläche unterhalb der am südlichen Rand entlang der Waldkante verlaufenden 110 kV-Freileitung ist nicht eingefriedet. Die Einfriedung wird durch den Betreiber der PV-Anlage so hergestellt, dass eine Befahrung der Fläche auch innerhalb der Einfriedung mit landwirtschaftlichen Maschinen durch den Landpächter möglich ist (Toranlagen). Siehe hierzu Anlage 2, in der der Verlauf des Zaunes dargestellt ist.
Der Abstand zwischen dem Ende der Modulreihen und der Einfriedung der PV-Anlage beträgt mindestens 12 Meter. Unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabstandes von 2 Metern zur Unterkante des in maximale Schräglage gestellten Moduls (+/– 55°) ergibt sich ein Vorgewende von 10 Metern (siehe Abb. 11 Sicherheitsabstand PV-Fläche am Ende eines Modultisches).
Zum Schutz einer ungehinderten parallelen Bewirtschaftung der Agri-PV-Anlage und der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden die folgenden Sicherheitsabstände festgelegt. Der hierdurch entstehende Sicherheitsbereich ist Teil der „PV-Fläche“ (siehe auch Abb. 9 bis 11):
Ein Sicherheitsabstand von 0,5 Metern ist zu berücksichtigen:
- auf beiden Seiten der Pfähle der Unterkonstruktion der Agri-PV-Anlage,
gemessen von der Mitte des Pfahls bis zu einer Höhe von 1,0 Meter über die
gesamte Länge der Modulreihen von allen Seiten einer jeden Nebenanlage.
Ein Sicherheitsabstand von 2,0 Metern ist zu berücksichtigen:
- an jedem Ende einer Modulreihe (Kopfende)
- an den Seiten der Gebäude und der Einrichtungen für die wissenschaftliche Begleitforschung
Sonstiges
Die Verpachtung erfolgt direkt durch die Eigentümerin. Die Eigentümerin/Verpächterin ist eine Gesellschaft des Landes Berlin.
Die Laufzeit des Landpachtvertrages ist langfristig je Absprache ausgelegt, unter Berücksichtigung einer langfristigen Planung und Bauausführung.
Verfügbar: ab sofort
Pacht: nach Vereinbarung, zzgl. MwSt. i.H.v. derzeit 19 %.
Sie haben Interesse? Dann bitten wir um nachfolgende Informationen bzw. Unterlagen:
- Selbstauskunft inklusive Nachweise (Schufa, ggf. HR-Auszug, Betriebsnummer, etc.)
- Grobes Nutzungskonzept für die Bewirtschaftung der Fläche (bis maximal 3 Seiten DIN-A4, ca. 750 Wörter)
- Referenzen in Bezug auf die fachliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Bitte belegen Sie anhand geeigneter Dokumente, wie z. B. eine Beschreibung Ihres landwirtschaftlichen Betriebes (seit wann Landwirt, bewirtschaftete Hektar, Produktionsschwerpunkte in den letzten 3 Jahren, Maschinenpark, Anzahl Mitarbeiter, Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre, Bio-Zertifikate),
dass Sie über die relevante Erfahrung, die erforderlichen Finanzierungsmöglichkeiten und die persönliche Eignung für die Realisierung eines solchen Projekts verfügen.
Sie wünschen weitere Informationen? Dann melden Sie sich bei uns und fordern z.B. unser Exposé an.
Kontakt:
Ansprechpartnerin: Anja Rieder
Telefon: 030 - 46 79 4 403 und 0171 - 816 79 40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.berlinerstadtgueter.de
Berliner Stadtgüter GmbH
Frankfurter Allee 73 C
10247 Berlin
Fotos und Abbildungen:
Abb. Front, 1-3 und 9-11 Elysium Solar GmbH;
Abb. 4-8 Berliner Stadtgüter GmbH
Gender-Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen
männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten
gleichermaßen für alle Geschlechter.