Angeboten wird ein Flurstück der Gemarkung Kleinopitz mit einer Fläche von 10.820 m². Es handelt sich dabei um landwirtschaftliche Fläche, die sich in einem Verhältnis von etwa 80 zu 20 in Ackerland und Grünfläche aufteilt.
Das Flurstück ist unbebaut. Etwa mittig tritt der Quänebach ans Tageslicht, dieser Bereich ist mit Bäumen bewachsen (Grünland). Laut Aussage der Unteren Naturschutzbehörde liegt das Flurstück zu 40% in einem wertvollen Offenland-Biotop, für welches es jedoch keine einschränkenden Auflagen gibt. Der Flächenanteil wurde mit einem Wertabschlag in Höhe von 3% vom Bodenwert bei der Ermittlung des Verkehrswertes berücksichtigt.
Im Grundbuch eingetragen sind in Abteilung 2 folgende Belastungen:
- eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit - Erdgasleitungsrecht
- eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit - Steuerkabelleitungsrecht
Für beide Leitungen gelten Schutzstreifen, wobei der Schutzstreifen des Steuerkabels im Bereich des Schutzstreifens der Erdgasleitung liegt und die somit betroffene Fläche ca. 400 m² umfasst. Diese Belastung wurde ebenfalls bei der Ermittlung des Verkehrswertes berücksichtigt.
Es bestehen keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis oder im Altlastenkataster.
- landwirtschaftliche Fläche mit Ackerland und Grünland
- vorhandene beschränkt persönliche Dienstbarkeiten (Leitungsrechte)
Das Flurstück gehört verwaltungsrechtlich zur Stadt Wilsdruff. Die Entfernung in die Landeshauptstadt Dresden beträgt ca. 20 km, als nächstgelegene größere Städte liegen Meißen in ca. 20 km und Pirna in ca. 40 km Entfernung. Anschluss an das Bundesstraßennetz besteht in ca. 5 km an die B 173, die A17 ist über die Anschlussstelle Gorbitz in ca. 8 km erreichbar.
Die Fläche befindet sich in direkter Nähe der Ortslage Kleinopitz, etwa 7 km westlich von Freital. Sie liegt südlich des Ortes und ist über die Weißiger Straße erreichbar.
Sonstiges
Der Erwerb der benannten Immobilie ist nur im Wege des Mitbietens in der Zwangsversteigerung möglich. Bei dem in den Objektdaten (oben) als Kaufpreis bezeichneten Betrag handelt es sich wegen des Zwangsversteigerungsverfahrens tatsächlich um den Zuschlagswert (und nicht um einen Kaufpreis). Zu welchem Wert tatsächlich ein Zuschlag ergehen wird, ist derzeit ungewiss. Die Grundschuldgläubigerin hat zunächst unverbindlich erklärt, dass sie ab einem Gebot in Höhe des genannten, möglichen Zuschlagswertes den Zuschlag erteilen lassen würde. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um tatsächlich den Zuschlag zu erhalten, teilen wir Ihnen auf Anfrage mit.
Alle Angaben in diesem Exposé (Objektbeschreibung, Abmessungen, Preisangaben etc.) beruhen auf Angaben des Verkäufers (oder eines Dritten). Die DKB Grund GmbH überprüfte diese Angaben lediglich auf Plausibilität und übernimmt hierfür keine weitergehende Haftung.
Die DKB Grund haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die DKB Grund nur bei Verletzung wesentlicher Rechte und Pflichten, die sich nach dem Inhalt und Zweck des Maklervertrages ergeben; in diesem Fall ist die Haftung der DKB Grund auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit eine Garantie übernommen wurde. Soweit die Schadensersatzhaftung der DKB Grund gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Vertreter.
Stichworte
Bundesland: Sachsen