Gepflegter Bauernhof mit separaten Lagerhallen in guter Lage von Westheim, Baujahr 1879. 13 Zimmer auf ca. 408 m² Fläche, das Grundstück hat eine Größe von ca. 2500 m². Die Immobilie ist teilweise unterkellert. Das Haus bietet drei helle Tageslichtbäder mit Badewannen und Duschen. Den Waschmaschinen-Anschluss finden Sie im Hauswirtschaftsraum. Ausreichend Stauraum finden Sie im Dachboden und durch die angrenzenden Nebengebäude.
Grundstück mit ca. 2500 m² Grundstücksfläche
13 Zimmer auf ca. 408 m² Fläche
Das Haus verfügt über eine Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 1991.
Es wurden Holz- und Kunststofffenster mit Ein- und Zweifachverglasung eingebaut.
Die Böden sind mit Holzdielen, Parket und Fliesen ausgestattet.
Tageslichtbäder mit Badewannen und Duschen.
Das Nebengebäude, der Keller und die Abstellräume bieten ausreichend Stauraum.
Das Auto kann in der Garage geparkt werden.
Separates Grundstück (bebaut mit zwei Lagerhallen) ca. 1000 m².
Das Objekt ist teilweise vermietet.
Die Immobilie befindet sich im Ortskern von Westheim, einem Ortsteil von Biebelried im Landkreis Kitzingen. Hier leben Sie im Einklang mit der Natur, weitläufigen Wiesen, Feldern und Wäldern, welche zu ausgedehnten Spaziergängen einladen. Westheim hat einen eigenen Kindergarten und alle Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in den umliegenden Orten. Mit den nahe gelegenen Anschlussstellen an die B8, A3 und A7 sind Sie gut an das überörtliche Verkehrsnetz angeschlossen.
Sonstiges
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige Anfragen mit Namen, Adresse und Telefonnummer bearbeiten können. Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Sie können Herrn Markus Scheder unter der Mobilfunknummer (0170) 7 08 44 53 oder unter der Festnetznummer (0931) 3 22 41 19 erreichen.
Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Unser Angebot erfolgt mit den uns vom Eigentümer erteilten Informationen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit.
Kundeninformation für Kaufinteressenten
Die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
"Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt?"
Sie möchten eine Immobilie kaufen und wenden sich an einen Immobilienmakler. Sie sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Und darüber hinaus noch wissen möchte, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist?
Dann erfüllt der Immobilienmakler die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß dem Geldwäschegesetz.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
- Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
- Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
- Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
- Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
- Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen!
Stichworte
Anzahl der Schlafzimmer: 7, Bundesland: Bayern