Langfristig vermietetes Gewerbeanwesen in TOP - Lage

49479 Ibbenbüren

Kauf:
Preis auf Anfrage

Objektdaten

Adresse
49479 Ibbenbüren
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Gastgewerbe, Gastronomie, Gastronomie und Wohnung, Hotel, Restaurant
Zustand
gepflegt
Vermietet
Immobilienwert
Online-ID
6b9c2f47-5f5e-430a-87de-88143a49dbe9
Quelle
www.immowelt.de
provisionsfrei
provisionsfrei
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Gültig bis
2026-10-31
Gebäudeart
nicht-Wohnimmobilie
Stromwert
189 kWhm2a
Wärmewert
189 kWhm2a
Baujahr
1999
Baujahr laut Energieausweis
1999

Das Gewerbeanwesen besteht aus zwei langfristig vermieteten Gewerbeeinheiten.

1. Gewerbeeinheit - Tankstelle Mietvertrag bis 31.12.2046
2. Gewerbeeinheit - Burger King Mietvertrag bis 31.12.2048

Es besteht die Möglichkeit das Anwesen zu einem Autohof umzubauen. Hier kann ein direkt angrenzendes Grundstück zusätzlich erworben werden.
Der Autohof befindet sich zur Zeit in der Planungs- und Entwicklungsphase.
In einem persönlichem Gespräch erteilen wir Ihnen gerne mehr Auskünfte.

Ausstattung

Zwei Gewerbeeinheiten:

1. Tankestelle
2. Burger King

Gesamt vermietbare Fläche ca. 7.500m²

Grundstück ca. 11.900m²

Mieteinnahmen auf Anfrage

Kaufpreis auf Anfrage

Lage

Ibbenbüren direkt an der Autobahn A30

Sonstiges

Sonstiges Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

GELDWÄSCHE:

Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. Stichworte Nutzfläche: 11.900,00 m², Gesamtfläche: 7.500,00 m²