1903 und 2003 - schon von weitem sind die beiden wichtigsten Jahreszahlen auf dem prägnanten Giebel gut zu lesen. Das im letzten Jahrhundert gebaute und vor rund 20 Jahren sanierte Wohnhaus beherbergt 2- bis 5-Zimmer-Wohnungen. Das liebevoll gestaltete Entrée begrüßt Bewohner und Gäste des Hauses mit einer Gewölbedecke, Naturstein-Elementen und Stuck. Das Objekt umschließt einen Gartenhof: Im Vorderhaus und Hinterhaus führen Treppenhäuser mit Tageslicht zu den Wohneinheiten.
Die angebotene 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im Hinterhaus auf der obersten Wohnetage mit Blick in den Hofgarten und ist aktuell vermietet. Wichtig für den Käufer: Es gibt keine Sperrfrist. Der Wohnungsgrundriss ist effizient gestaltet, denn auf ca. 45 Quadratmeter gibt es zwei helle Zimmer, ein modernes Tageslicht-Badezimmer und die geräumige Küche mit Platz für einen Esstisch. Zum Altbaucharme gehören Kassettentüren in Naturholz und gepflegte Echtholzdielen. Insgesamt ist die Wohnung in einem gepflegten Zustand.
.Hinterhaus / Seitenflügel
.Deckenhöhe ca. 3,10 m
.Historische Echtholz-Dielen
.Originale kassettierte Zimmertüren
.Tageslicht-Badezimmer mit moderner Ausstattung, bodengleiche Dusche
.Deckenspots im Flur und in der Küche
.Küche mit Platz für einen Essbereich
.Isolierverglaste Fenster
.Kellerabteil
.Kreuzberg, westlich vom Viktoriapark
.160 m zum Supermarkt (Lidl, Bäckerei Pera, DHL Station, Norm Radgeschäft)
.180 m zur nächsten Bushaltestelle (Buslinien: 140, M43, N42)
.450 m zum Flaschenhalspark
.500 m zum Viktoriapark, Biergarten Golgatha, Spielplatz
.Zahlreiche Restaurants mit internationaler Küche in der Umgebung
.750 zum U-Bahnhof Platz der Luftbrücke (U6, Busse: 248, M43, N6, N42)
.3 min. mit dem Fahrrad zum S-Bahnhof Julius-Leber-Brücke (S1, S2)
.7 min. mit dem Fahrrad zum Tempelhofer Feld
.15 min. mit dem Auto zum KaDeWe
.35 min. mit dem Auto zum Hauptstadtflughafen
Sonstiges
Für Käufer keine Sperrfrist
Die Liegenschaft wurde 2017 in Wohneigentum umgewandelt. Anschließend gab es bei der angebotenen Wohneinheit einen Mieterwechsel. Somit kann die für Berlin gültige Kündigungssperrfrist von zehn Jahren nicht zur Anwendung kommen. Sie können Eigenbedarf anmelden: Der neue Eigentümer kann dem Mieter dann ordentlich kündigen, wenn die Wohnung für den Eigennutz benötigt wird. Die Gründe, wann ein solches Interesse gegeben ist, finden sich im § 573 BGB. Die Kündigungsfrist beträgt ca. 9 Monate und ist dem Mieter bekannt.
Stichworte
vermietbare Fläche: 45,35 m², Bundesland: Berlin, 5 Etagen, Wohnungsnr.: WE 33