Zum Verkauf stehen insgesamt drei attraktive Grundstücke in dem begehrten Stadtteil Martinsberg in Rottenburg am Neckar. Das bebaubare Hauptgrundstück mit einer Fläche von 1.595 m², Flurstücknummer 9296 (im Lageplan mit grün markiert) steht zum Kaufpreis von 120.000 € zur Verfügung. Darunter liegt ein nicht bebaubares Grundstück mit einer Fläche von 472 m², Flurstücknummer 9280 (im Lageplan mit gelb markiert), zum Kaufpreis von 10.000 €. Hinter diesem Grundstück befindet sich ein weiteres, bewaldetes, nicht bebaubares Grundstück mit einer Fläche von 551 m², Flurstücknummer 9130 (im Lageplan mit orange markiert), zum Kaufpreis von 15.000 €. Das Hauptgrundstück kann nicht geteilt werden, weil dann die Flächen unter 1.000 m² liegen. Die zwei anderen Grundstücke liegen im Bereich "Private Grünflächen" diese Flächen können nicht bebaut werden und können auch nicht mit einer Flächenbaulast für das "geteilte Hauptgrundstück" belastet werden um die nötigen 1.000 m² des geteilten Hauptgrundstückes auszugleichen.
Alle drei Grundstücke bieten wir Ihnen als Gesamtpaket für einen Preis von 120.000 € an. Sollten die Grundstücke getrennt abgenommen werden, gelten die oben genannten Preise. Bitte beachten Sie, dass der Verkauf nur im Paket erfolgt. Wir organisieren einen gemeinschaftlichen Notartermin, bei dem zwei oder drei Käufer gleichzeitig anwesend sind und die Kaufverträge für alle drei Grundstücke unterzeichnen.
Das Hauptgrundstück eignet sich ideal für den Bau eines Wochenendhauses und bietet somit eine hervorragende Investitionsmöglichkeit für Bauherren die gerne viel Zeit in und mit der Natur verbringen.
Mit einer Fläche von 1.595 m² bietet dieses Grundstück ausreichend Platz für individuelle Gartengestaltungsmöglichkeiten. Die ruhige Lage und die umliegende Natur schaffen eine angenehme und entspannte Atmosphäre, die zum Verweilen und Entspannen einlädt.
Bebauungsmöglichkeiten: Die Grundfläche des Wochenendhäuser darf 50m² nicht überschreiten. Die Grundfläche von Nebenanlagen und Nebengebäuden darf zusammen 25m² nicht überschreiten, diese Fläche ist auf die Grundfläche der Wochenendhauses nicht anzurechnen. Die Baumasse der Wochenendhäuser darf im Untergeschoss 110m³ nicht überschreiten, das Erdgeschoss mit Dachraum darf 210m³ nicht überschreiten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Bebauungsplan.
Das Grundstück ist ab sofort verfügbar und bietet somit die Möglichkeit, zeitnah mit dem Bau des Traumhauses zu beginnen. Die idyllische Lage mitten in der Natur und die Nähe zur malerischen Stadt Rottenburg runden das attraktive Gesamtpaket ab.
Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, um Ihr Traumhaus auf diesem begehrten Grundstück zu realisieren. Kontaktieren Sie uns um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Verwirklichung Ihres Wohntraums behilflich zu sein.
Sonstiges
Bei Zustandekommen eines Kaufvertrags sind 3,57 % Käuferprovision vom Kaufpreis inklusive MwSt., an die Fa. Konnerth Immobilien GmbH, Königsberger Str. 66, in 72116 Mössingen zu entrichten.
Da wir Objektangaben nicht selbst ermitteln, übernehmen wir hierfür keine Gewähr. Dieses Exposé ist nur für Sie persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages. Alle Gespräche sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadensersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor. Zwischenverkauf ist nicht ausgeschlossen.
Kaufnebenkosten:
Notarkosten: ca. 2 % vom Kaufpreis
Grunderwerbsteuer: 5,0 % vom Kaufpreis
Maklerhonorar: 3,57 % vom Kaufpreis
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.