Auf dem Grundstück befindet sich ein Altbau (Foto in der Anlage), dessen Abriss Angelegenheit des Käufers ist.
Das Grundstück ist im Bebauungsplan mit WR II ausgewiesen und es darf nur mit einem Einzelhaus oder einem Doppelhaus bebaut werden. Das Einzelhaus darf natürlich mehrere Wohnungen beinhalten.
Auf dem rechten Nachbargrundstück wurden in den achtziger Jahren ein Mehrfamilienhaus errichtet (Foto in den Anlage). In dieser Art ist eine Bebauung möglich.
Der beiden linken Nachbarn Rugenbarg 58 (Flurstück 2248) und Rugenbarg 60 (Flurstück2247) wären grundsätzlich auch bereit, ihre Grundstücke zur verkaufen.
Evtl. könne dies auch für das Grundstück Rugenbarg 62 gelten.
Man könnte dann die Grundstücke zu einem Grundstück verschmelzen und ein Gebäude mit einer Länge von max. 50 m² errichten.
Das Grundstück Rugenbarg 56 liegt nur wenige Minuten entfernt vom Einkaufsviertel Alt-Osdorf. Sämtliche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf und Restaurants sind dort zu finden. Mit dem Bus kann man den S-Bahnhof Othmarschen erreichen.