Interessante Wohnimmobilie für Aufteiler und Investoren mit großem Entwicklungspotential in begehrter, ruhiger Stadtlage von Stuttgart-Süd. Diese Wohnimmobilie präsentiert sich als ideale Investitionsmöglichkeit für Investoren und Aufteiler, die auf der Suche nach bewährten Immobilien in strategisch günstigen Lagen sind. Die Immobilie befindet sich in einem gut erschlossenen Stadtviertel, das durch eine gute Infrastruktur und eine ansprechende Umgebung besticht. Der Grundstückswert (ohne Haus) alleine beläuft sich schon auf ca. 1 Mio. €. Das Grundstück liegt im Gebiet der Milieuschutzsatzung 04-Heslacher Tal im Stadtbezirk Stuttgart-Süd gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Baugesetzbuch).
MFH mit 3 Wohnungen und Ausbaupotential (Eventuell UG zum Büro und 2. DG zu Wohnraum und weiteres EFH im Garten) EG Wohnung mit 3 Zimmern und 61, 95 m² Wohnfläche OG Wohnung mit 3 Zimmern, Balkon und 63,11 m² Wohnfläche DG Wohnung mit 4 Zimmern und 58,47 m² Wohnfläche Wohnfläche gesamt 183,53 m² Nutzfläche gesamt 223,43 m² Alle 3 Wohnungen sind vermietet. Um die Privatsphäre der Mieter zu wahren, haben wir nur sehr wenige Innen-Fotos hier veröffentlicht. Hoffläche und großes Grundstück mit gesamt 568 m² Der Vorgarten könnte im Zuge der Aufteilung der UG Einheit (Büro) zugeschlagen werden. Der Hinterhof könnte gemeinschaftlich zur Nutzung zugeteilt werden. Das Haus wurde komplett neu vermessen und es liegen detaillierte Architektenpläne, als Basis für weitere Planungen und Kalkulationen, vor. Nach unseren Vorabrecherchen könnte noch ein weiteres EFH im Garten errichtet werden, mit Wohnfläche ca. 125 m² (ohne Balkon und Terrassen) in 2-geschossiger Bauweise. Es liegt zwar ein Bebauungsplan von 1930 vor, der aber z. Bsp. zum Maß der baulichen Nutzung, was die Grundfläche anbetrifft keine Festsetzungen enthält, siehe § 34 BauGB. Bezugsfall hintere Bebauung Haus-Nrn. 29 b oder 32/38; Dringende Empfehlung: Antrag auf Vorbescheid zur Klärung bzw. rechtsverbindlichen Prüfung, ob eine Bebauung in der 2. Reihe dann wirklich möglich ist. Hierfür übernehmen wir keinerlei Gewähr oder Garantie. Gerne unterstützen wir Sie mit Dienstleistern, wie z. Bsp. Architekt und zuverlässigen Handwerkern aus unserem Netzwerk, sofern Sie die Projektierung und Renovierung nicht selbst vornehmen können oder wollen. Dies ist auch sehr hilfreich, um finanzielle Planungssicherheit zu erhalten. Möglichkeit zur Schaffung und Aufteilung von 4 Einheiten plus evtl. ein weiteres EFH im Garten. Heizung: Gas-Einzelöfen aus 1980. Bodenbeläge: Holz-Parkett, Dielenböden, Fliesen, Linoleum Gepflegter Gesamtzustand, aber renovierungsbedürftig.
Lagescore (Bandbreite von -10 bis +10) gemäß Sprengnetter (Was ist Sprengnetter? Einer der Marktführer für professionelle Immobilienbewertung): Mikrolage Objekt: Sehr gut + 7 Makrolage im Kreis Stuttgart: Sehr gut + 7 Das Grundstück liegt im Gebiet der Milieuschutzsatzung 04-Heslacher Tal im Stadtbezirk Stuttgart-Süd gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Baugesetzbuch). Optimale Anbindung: Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist exzellent. In unmittelbarer Nähe finden sich mehrere Bushaltestellen, darunter die Haltestellen Kelterstraße und Ulmenstraße, die in nur wenigen Gehminuten zu erreichen sind. Dies garantiert optimale Mobilität für Berufstätige und Familien gleichermaßen. Schnelle Erreichbarkeit: Die nahgelegene Autobahn A8 ermöglicht schnelle und bequeme Verbindungen zu den wichtigsten Zielen der Region. Besonders Berufspendler und Geschäftsreisende profitieren von der schnellen Erreichbarkeit. Zusätzlich ist der internationale Flughafen Stuttgart in akzeptabler Distanz erreichbar, was die Lage für Vielreisende besonders attraktiv macht. Familienfreundlich: Für Familien bietet die Umgebung eine reichliche Auswahl an Spielplätzen, wie beispielsweise der Spielplatz in nur 111 Metern Entfernung. Die nahegelegene Lerchenrainschule garantiert kurze Wege für den Schulweg. Der benachbarte Park in nur 251 Metern Entfernung bietet vielfältige Möglichkeiten für Freizeit und Erholung im Grünen. Nahversorgung: Ein breites Angebot an Einkaufsmöglichkeiten, wie der nahe Supermarkt, der sämtliche alltäglichen Bedürfnisse abdeckt. Auch die Nähe zu Apotheken und weiteren Dienstleistungen unterstreicht die hohe Praktikabilität dieser Lage. Exzellente Investitionsmöglichkeit: Diese Lagefaktoren, darunter hervorragende Anbindungen an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr, vielfältige Freizeitmöglichkeiten und eine exzellente Nahversorgung, machen diese Wohnimmobilie zur idealen Investition für Investoren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit Klarnamen, vollständiger Adressangabe und erreichbarer Telefon- oder Handynummer bearbeiten können. Alle im Exposé enthaltenen Angaben beruhen auf Unterlagen des/der Eigentümers/Eigentümerin und Recherche. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Für eine genauere energetische und bauliche Beurteilung des Gesamtobjekts und insbesondere für die Planung geeigneter und wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen, wie auch die Prüfung zur Schaffung weiterer Wohnfläche, empfehlen wir die Hinzunahme eines qualifizierten Fachingenieurs oder Architekten. Eine Gewähr übernehmen wir nicht. Hinweis GEG: Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder eine umfangreiche Sanierung plant, bei der Berechnungen für das gesamte Gebäude angestellt werden, muss seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im November 2020 ein obligatorisches Beratungsgespräch mit einem Energieberater führen, wenn diese Leistung unentgeltlich angeboten wird. Geregelt ist die verpflichtende Energieberatung in § 80 Abs. 4 Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020). Unsere Angebote sind freibleibend und in diesem Falle nur für Sie bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer Zustimmung. Die Käufer-Provision beträgt 3,57 % vom Kaufpreis inkl. MwSt. Die Käufer-Provision ist verdient und fällig mit notarieller Beurkundung. Diesem Verkaufsauftrag liegt ein üblicher Alleinauftrag zugrunde. Wir sind bevollmächtigt und berechtigt, alle wesentlichen Gespräche und Verkaufsverhandlungen zu führen. Kontaktaufnahme vor Ort oder mit dem Eigentümer sind vom Eigentümer nicht erwünscht. Wir bitten Sie, dies zu respektieren! Besichtigungstermine bitte ausschließlich mit uns vereinbaren. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage!
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