Dieses herrliche Grundstück bietet die Möglichkeit des Baus eines großzügigen Einfamilienhauses. Gemäß Bebauungsplan befindet es sich in einem Allgemeinen Wohngebiet, in welchem ein Haus mit 2 Vollgeschossen hiervon 1 Untergeschoss (Hanglage) in offener Bauweise errichtet werden kann. Die Grundflächenzahl beträgt 0,4 und die Geschossflächenzahl 0,7. Als Dachform ist das Satteldach mit einem möglichen Neigungswinkel von 25-35° vorgeschrieben. Dachaufbauten sind nicht zulässig. Garagen sind in den festgesetzten Flächen des Bebauungsplanes zulässig. Sie sind als gestalterische und bauliche Einheit mit dem Hauptbaukörper zu vereinen.
Das Grundstück befindet sich in ruhiger Ortsrandlage des Dorfes Killer und bietet eine sehr schöne Aussicht über das Dorf und die umgebende Landschaft. Direkt hinter dem Grundstück grenzt der Wald an, der zum Wandern und Erholen einlädt.
Sowohl von der oberen Grundstücksseite als auch von der unteren ist eine Zufahrt möglich.
Der Ort mit seinen ca. 612 Einwohnern liegt idyllisch mitten im Killertal. Er gehört zur Stadt Burladingen und liegt in einer Talspinne der Schwäbischen Alb. Die Infrastruktur bietet beste Voraussetzung für Jung und Alt. Kindertageseinrichtungen, verschiedene Schulen sowie die Jugendmusikschule und selbstverständlich auch verschiedene Lebensmittelgeschäfte und Gastronomie sind in Burladingen vorzufinden. Burladingen liegt an der B 32 Hechingen–Sigmaringen–Lindenberg im Allgäu. Die Stadt ist 16 Kilometer von der Bundesstraße 27 und 38 Kilometer von der Bundesautobahn 81 entfernt.