Dieses nahezu ebene Grundstück bildet die perfekte Grundlage für den Bau eines großzügigen Einfamilienhauses oder eines Doppelhauses. Ein bereits vorliegender Bebauungsplan legt klare Richtlinien für die Bebauung fest und klassifiziert das Grundstück als Teil eines allgemeinen Wohngebiets. Der Plan erlaubt den Bau eines Hauses mit einem Vollgeschoss sowie einem großzügigen Dachgeschoss, wobei sämtliche Dachformen zulässig sind. So kann beispielsweise auch ein Bungalow mit Flachdach errichtet werden. Bei geneigten Dächern ist eine Neigung zwischen 28 und 33 Grad vorgesehen, während für Dachaufbauten eine geringere Neigung erlaubt ist. Pro Dachseite sind Schleppgauben und Giebelgauben bis zur Hälfte der Gebäudelänge gestattet, ebenso Dacheinschnitte, die jedoch 50 % der Gebäudelänge nicht überschreiten dürfen. Garagen und überdachte Stellplätze sollten innerhalb des Baufensters errichtet werden. Die Grundflächenzahl beträgt 0,3, während die Geschossflächenzahl bei 0,7 liegt.
Das Grundstück liegt in der ruhigen und ländlichen Idylle des Ortes Starzach-Wachendorf. In nur wenigen Gehminuten erreicht man die weitläufige Natur und kann den beeindruckenden Fernblick bis zur Schwäbischen Alb genießen. Die malerische Landschaft rund um den Ort wird im Volksmund als Schwäbische Toskana bezeichnet. Wachendorf ist zudem über die Region hinaus für sein beeindruckendes spätmittelalterlichen Schloss bekannt. Der Ortsteil gehört zur Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg, mit rund 1258 Einwohner. Im Ort gibt es einen Kindergarten während die Grundschule im 3 km entfernten Starzach-Bierlingen zu finden ist. Städte wie Rottenburg und Tübingen sind in nur 15 - 30 Minuten mit dem Auto erreichbar.
Besichtigungstermine
Mo. - Sa. 10.00 Uhr - 18.00 Uhr
Um meine Kunden fachgerecht beraten zu können biete ich Einzelbesichtigungen an.