Objektbeschreibung
Bis zu Ihrer Generalsanierung im Jahr 2000 wurden die in massiver Bauweise errichteten Gebäude als Beherbergungsbetrieb "HOTEL KAISERHOF" und als Wohngebäude genutzt.
Im Zuge der Sanierung durch das bekannte Erlanger Immobilienunternehmen "Sontowski & Partner GmbH" wurden u.a. die Gewerke Dach, Fassade (inkl. Wärmedämmung zum Innenhof), Heizung & Sanitär, Elektro sowie die Fenster erneuert.
Die hier von uns angebotene 4-Zimmer-Wohnung mit ca. 102 m² Wohnfläche und einer angenehmen Deckenhöhe von ca. 2,80 m befindet sich im 1.Obergeschoss des gepflegten Ensembles und verfügt über folgende Ausstattungsmerkmale:
• geräumiges Tageslichtbad mit Wanne & Dusche sowie Waschmasch.-Stellplatz
• separates Gäste-WC, ebenfalls mit Tageslicht
• große (Wohn-)Küche, die vorhandene Einbauküche verbleibt in der Wohnung
• helles Ahorn-Massivparkett in allen Wohnräumen
• ca. 8 m² großer und vollständig überdachter Balkon zum ruhigen Innenhof
Zur Wohnung gehört selbstverständlich ein eigenes Kellerabteil, allen Bewohnern des Hauses steht ein gemeinsamer Fahrradkeller zur Verfügung.
Raumaufteilung
Die Raumaufteilung entnehmen Sie bitte dem beigefügten GRUNDRISS - dieser eignet sich aus unserer Sicht hervorragend für FAMILIEN als auch für die allseits beliebte WOHNGEMEINSCHAFT.
Absolute ZENTRUMSLAGE in der Erlanger Altstadt !
Über die verkehrsberuhigte Helmstraße gelangen Sie direkt zum Schlossplatz, die Entfernung zur Fußgängerzone beträgt hier nur ca. 70 Meter - alle Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nähe (Supermärkte, Gastronomie, Fachgeschäfte, Ärzte und Apotheken), ebenso eine Vielzahl an Standorten bzw. Einrichtungen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen.
Und auch der Erlanger Bahnhof ist nur ca. 70 Meter und somit wenige Schritte von Ihrem neuen Wohndomizil entfernt.
Mietsituation & Bezug
Die Wohnung ist zur Zeit noch an eine WG vermietet, die aktuelle monatliche Kaltmiete beträgt € 1.320,00 zzgl. der umlagefähigen Nebenkosten i.H. von € 300,00.
Die Bewohner haben jedoch bereits einer Aufhebung des Mietverhältnisses zugestimmt und räumen die Wohnung spätestens am 30. März 2025, ggf. auch schon früher.
Stichworte
Sonstiges: frei werdend