Das Grundstück liegt umgeben von Einfamilienhäusern jeglicher Nutzung, mit Haupt-/Nebenwohnsitzen und auch Ferienvermietung. Südlich des Grundstück verläuft die asphaltierte Dorfstraße mit angrenzendem Bürgersteig. Östlich verläuft ein natürlich entstandener öffentlich gewidmeter Sandweg. Alle notwendigen Medien liegen in der Straße an (Straßenfront ca. 100 m) , teilweise auch im Sandweg. Eine örtliche Kanalisation liegt ebenfalls am Grundstück an.
Betritt man dieses Grundstück ist man förmlich beeindruckt von seiner Ruhe und Größe. Wunderschöne Fernblicke eröffnen sich über die vorgelagerte Weidefläche in Richtung Norden und südlich in den Ort. Sie entscheiden mit Ihren Ideen wie dieses Areal zukünftig genutzt wird.
Mitten im Ort: Das letzte große Grundstück in Wieck auf dem Darß. Hinter hohen Hecken liegt hier umgeben von gewachsener Bebauung das letzte große verfügbare Grundstück. Erfüllen Sie sich hier Ihren Wohntraum. Das
Grundstück liegt in unmittelbarer Boddennähe. Nur 300 m und Sie stehen direkt mit den Füßen im Bodden am Wiecker Badestrand. In fast direkter Nachbarschaft befindet sich auch das Hotel „Haferland“.
Wieck Der kleine Ort Wieck befindet sich auf dem Darß, direkt am Bodden. In Wieck befindet sich das Nationalparkzentrum „Darßer Arche“. Im Sommer können Sie hier zweimal die Woche über den regionalen Biomarkt schlendern. Unendliche Radwege schlängeln sich über die Halbinsel. Zum feinsandigen Strand geht es durch den Darßer Wald (ca. 7 km) oder nach Prerow (3 km). Zum Shoppen fährt man am besten in das Ostseeheilbad Zingst. Im Nachbarort Born befinden sich die nächsten Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf. Bebauung Eine Bebauungsmöglichkeit verbunden mit Ihrer ganz persönlichen Nutzungsabsicht bzw. mit welchem baulichen Instrument dieses Grundstück zu bebauen ist, sollte mit der Gemeinde und dem örtlichen Bauamt und letztlich dem Landkreis Vorpommern Rügen durch den Erwerber geklärt werden. Denkbar ist eine Innenbereichssatzung oder ein Bebauungsplan. Aufgrund der sich aufdrängenden Umgebungsbebauung sollte auch eine Bebauung nach § 34-Lückenbebauung in Betracht gezogen werden.