Modern und flexibel - Ihr Büro in bester Lage!

70173 Stuttgart

29.624,17 €
Warmmiete
848,83 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
70173 Stuttgart
Nutzungsart
Gewerbe
Untertyp
Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Büroflächen
848,83 m2
Bonitätsnachweis
Online-ID
febc3e78-a78c-4ab7-b64c-016b8a904c7a
provisionsfrei
Preis pro m²
29,00 €
Warm­miete
29.624,17 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
5.008,10 €
Aufzug
provisionsfrei

Ihr neues Büro in Stuttgart Mitte!
Das Bürogebäude "Kronprinzenpalais" wurde 2023 fertiggestellt und verfügt über insgesamt 8 Geschosse.
Der Haupteingang des Büros befindet sich in der Kronprinzenstraße.
Ab dem zweiten Obergeschoss sind moderne Büroflächen untergebracht, wobei ein begrünter Innenhof in den oberen Etagen den Wohlfühlfaktor für Letztere erhöht. Zusätzliche Lagerflächen, Technikräume, Abstellräume und Fahrradstellplätze befinden sich im zweiten Untergeschoss.
Die Bürogeschosse können pro Etage in kleinere Mieteinheiten unterteilt werden.
Zusätzlich können die Büroflächen nach Absprache mit Mobiliar ausgestattet werden.

Durch seine prominente Lage, die moderne Ausstattung sowie flexible und helle Flächengrundrisse gehört das Kronprinzenpalais zu einem der besten und beliebtesten Bürogebäude in der Stuttgarter Innenstadt.

Ausstattung

- Vertragslaufzeit flexibel
- Uneingeschränkte WLAN Nutzung
- Klimaanlage
- Glasfaseranschluss
- Lounge
- Besprechungszimmer
- Tee/Kaffeeküche
- Möblierte Büros
- Concierge Service
- Reinigung
- Drucker / Kopierer

Lage

Der Stadtbezirk Mitte ist das Herz der Landeshauptstadt. Er setzte sich aus unterschiedlich geprägten Wohnquartieren zusammen, wie dem Bohnenviertel, dem Leonhardsviertel, dem Gerberviertel, dem Justiz- und Kernerviertel, dem Hospitalviertel, Sitzenburgviertel und den südöstlichen Halbhöhenlagen. Stuttgart-Mitte liegt auf dem Grund des Stuttgarter Talkessels, dessen Rand durch die vier angrenzenden Bezirke in Hanglage gebildet wird.

Der Stadtbezirk entstand 1956 in seiner heutigen Form.
Im Stadtbezirk vereinen sich Wirtschaft, Politik und Kultur. Etwa 300.000 Quadratmeter Verkaufsfläche und rund 100.000 Arbeitsplätze in Handel, Dienstleistungen, Verwaltung und Politik liegen in dem Stadtbezirk, in dem knapp 23.000 Menschen wohnen.
Die Stadt hat viel kulturelles zu bieten wie z.B. das Kunstmuseum, Linden-Museum, Landesmuseum, die Staatsgalerie, das Schauspielhaus und vielem mehr.

In Stuttgart Mitte verkehren viele Bahnlinien in die umliegenden und auch weitergehenden Orte. Bahnhaltestellen gibt es mehrere in der Innenstadt die nicht weit auseinander liegen und dadurch eine gute Anbindung garantiert ist. Am Stuttgarter Hauptbahnhof verkehren ebenso die S-Bahnen sowie Regio Bahnen und Züge.

Sonstiges

Sonstiges Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.

Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Stichworte Bundesland: Baden-Württemberg