Willkommen zu einem Immobilienprojekt mit Herz, Charme und Charakter und für höchste Ansprüche:
Aus der ehemaligen Landesfrauenklinik Hannover entsteht nach einer aufwändigen Modernisierung und umfangreichen Sanierungsarbeiten ein absolut einmaliges Wohnquartier.
Das Ensemble umfasst nicht nur das unter Denkmalschutz stehende klassizistische Zentralgebäude der Klinik, sondern auch eine angegliederte ehemalige Chefarztvilla. Die Grundzüge des Geländes und die historische Zaunanlage bleiben erhalten. Ebenso wird behutsam mit dem alten Baumbestand umgegangen.
Ergänzt um einige Wohnungsneubauten und eingebettet in ein Gelände mit eigener Parklandschaft entsteht ein einzigartiges neues Wohnquartier mit kontrastreicher Architektur.
PRESTIGE OHNE KOMPROMISSE
Ob ein, zwei, drei oder vier Zimmer, von 44 qm bis 116 qm. Ob im denkmalgeschützten Altbau oder in einem der Neubauten: In Charlottes Garten erwarten Sie klassisch-hochwertige Materialien und Details, die wahren Wohnwert schaffen. Die lichtdurchfluteten Wohnungen sind mit Echtholzparkett und Fußbodenheizung ausgestattet und verfügen über großzügige Terrassen, Balkone, Loggien oder Dachterrassen. Unsere Ausstattungskataloge für Altbau und Neubauten bieten zudem Gestaltungsoptionen für jeden Geschmack.
- Echtholzparkett, Fußbodenheizung
- Loggien/Balkone/Terrassen, Dachterrassen
- Sanitärausstattung namenhafter Hersteller
- Aufzug im Altbau und Neubau bis in die Tiefgarage
- Autofreie Außenanlage
- Stellplatz: Vorrüstungen für E-Mobilität möglich
- Deckenhöhe Altbau bis zu ca. 6m
- Neubau: Wohnraumbe- und -entlüftung mit Wärmerückgewinnung
- Neubau KfW 55
- Altbau: Errichtung gem. ENEV 2014
- Aufzug und ein historisches Treppenhaus
- autofreie Außenanlage
- u.v.m.
Die hervorragende Mikrolage von CHARLOTTES GARTEN unterstreicht die ausgezeichnete Wohnqualität: nur zehn Gehminuten entfernt finden Sie die weitläufigen Parkanlagen, prächtigen Fontänen und bezaubernden Blumenbeete der weltberühmten Herrenhäuser Gärten.
Direkt daran anschließend lädt der Georgengarten mit neuem Rasenparterre zum Entspannen ein. Und bei den ständig wechselnden Ausstellungen im Wilhelm-Busch-Museum kommen nicht nur Freunde spitzer Karikaturen auf ihre Kosten.
Vielfalt und Inspiration, Kunst und Kultur, neueste Trends und historische Tradition. In der hannoverschen Nordstadt wohnt all das, Kiez an Kiez. In diesem belebt-beliebten Studenten- Stadtteil liegt das Hauptgebäude der Universität Hannover - mit dementsprechend vielen kleinen Kneipen und Cafés.
In der Nordstadt können Sie jeden Tag eine andere Welt erleben - oder sich ganz in Ihre Welt zurückziehen. Ob entschleunigter Ruhepol oder hipper Lebensmittelpunkt - CHARLOTTES GARTEN erfüllt den Traum vom lebendigen Zuhause.
Dank hervorragender Anbindung an Bus und Bahn ist der Weg zum Hauptbahnhof oder zum "Kröpcke", dem Herz der hannoverschen City, nur zehn Minuten kurz.
Auch Opernhaus, Hannover Zoo oder HDI-Arena sind von der Nordstadt aus schnell erreichbar.
Im Altbau: Steuern sparen!
Bei unserem Projekt Charlottes Garten (Altbau) können Sie von den attraktiven Fördermöglichkeiten der KfW profitieren! Um diese Förderung zu erhalten, müssen die Anforderungen des Effizienzhauses Denkmal (Programm 261) erreicht werden.
Dieses erfüllt unser Projekt Charlottes Garten (Altbau) in Hannover.
Es können bis zu € 120.000, - beantragt werden. Die KfW gewährt für das Programm 261 einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5%. Der Tilgungszuschuss bezieht sich auf die Höhe des beantragten Förderkredits. Profitieren Sie von einer Zinsverbilligung gegenüber den marktüblichen Zinsen.
Sprechen Sie uns an!
https://www.charlottes-garten-wohnen.de/service/kontakt
Besichtigungstermine
Vereinbaren Sie ganz einfach und bequem online einen Besichtigungstermin vor Ort und lernen Sie CHARLOTTES GARTEN näher kennen.
https://www.charlottes-garten-wohnen.de/besichtigungstermine-buchen
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: [email protected] .
Sonder-AfA bei EIGENNUTZUNG *
* AfA für Selbstnutzer in denkmalgeschützten Gebäuden: Wenn Sie eine Wohnung in unserem Altbau selbst bewohnen möchten, dann können Sie gemäß § 10f Einkommensteuergesetz (EStG) über einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich neun Prozent der Sanierungskosten absetzen – also insgesamt 90 Prozent.