Dieses Gebäude ist nach modernen Büro- und energetischen Standards errichtet worden.
Das flächeneffiziente Geschoss kann grundsätzlich nach Wunsch des Mieters aufgeteilt und ausgebaut werden. Sämtliche Büro- und Gewerbeflächen sind barrierefrei zugänglich.
Außerdem besticht das Objekt exemplarisch durch folgende Ausstattungsmerkmale:
Ausstattung:
- Echtholzboden
- Küche mit Geschirrspüler
- WC inklusive Dusche
- Bodentiefe Fenster
- Arbeitsplatzbeleuchtung
- Außenliegender Sonnenschutz
IT/EDV Ausstattung:
- WLAN
- Kabelkanäle u. Bodentanks
Stellplätze:
- Es können extern Stellplätze im Parkhaus angemietet werden
Der Mietpreis von 14,60 EUR/m² nettokalt enthält bereits eine Grundrenovierung (Maler- und Bodenbelagsarbeiten, etc.). Sofern eine umfassende Renovierung der Fläche auf Wunsch des Mieters veranlasst und durch den Eigentümer umgesetzt werden soll, wird je nach Umbauaufwand ein individuelles Mietangebot unterbreitet.
Diese Bürofläche befindet sich in zentraler Lage innerhalb der Überseestadt. Die Konsul-Smidt-Straße ist Bestandteil des Bremer Trendquartiers und bietet eine maritime Arbeitsqualität in Kombination mit urbanem Lifestyle. Die unmittelbare Nähe zur Überseepromenade, dem Europahafen sowie die Angebote an Gastronomie und Nahversorgern machen das Arbeiten besonders attraktiv. Ferner ist die infrastrukturelle Anbindung als gut zu bezeichnen und wird fortlaufend ausgebaut: Sowohl per Straßenbahn (Linien 3 und 5) als auch via Bus (Linien 20 sowie 28) erreichen sie die City in wenigen Minuten. Beide Haltestellen befinden sich in fußläufiger Entfernung.
Sonstiges
Im Rahmen der architektonischen Möglichkeiten ist die Etage variabel gestaltbar. Insofern ist es möglich, dass der zukünftige Nutzer die Bürofläche nach seinen individuellen Bedürfnissen konfigurieren kann.
Der Vermieter geht gerne nach Bedarf auf individuelle Mieterwünsche ein. Diese können, je nach Aufwand und Vertragslaufzeit zu einer Anpassung des Mietzinses führen.
In den Nebenkosten sind verbrauchsabhängige Kosten nicht enthalten. Der Mieter ist in der Pflicht, die Verträge eigenständig abzuschließen.