Genießen Sie die Ruhe und den Freiraum dieser luxuriösen Wohnung. Erleben Sie den Charme eines denkmalgeschützten Gebäudes in zentraler Lage der Mainzer Innenstadt. Durch den parkähnlich gestalteten, repräsentativen Innenhof, erreichen Sie Ihr neues Domizil im Erdgeschoss einer aufwendig kernsanierten Wohnanlage (2010).
Der loftartige Grundriss mit offener Wohnküche bietet viel Freiraum zur Entfaltung. Die Wohnung punktet ebenfalls mit einer geräumigen Größe, einer angenehmen Raumhöhe mit Kreuzgewölbe und großzügiger Terrasse. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne sowie mit einer Dusche und einem Waschmaschinenanschluss ausgestattet. Die Wohnung verfügt zudem über einen kleinen Abstellraum. Die überdurchschnittliche Raumhöhe, das massive Echtholz-Parkett, hochwertige Armaturen und Fliesen im Bad unterstreichen das luxuriöse Ambiente. Eine innovative Wand- und Fußbodenheizung spendet Ihnen in der kühlen Jahreszeit eine behagliche Wärme.
Der Miterwerb des Tiefgaragenstellplatzes ist obligatorisch.
- Massivholzparkett
- Lichtdurchflutetet Räume
- Bodentiefe doppelflügige Sprossenfenster mit Rundbögen
- Feinsteinzeugfliesen
- hochwertige Armaturen
- großzügig geschnittener Grundriss
- Einbauküche
- Badezimmer mit Dusche und Badewanne sowie Waschmaschinenanschluss
- Tiefgaragenstellplatz
- Fernwärme
- Hohe Decken mit Kreuzgewölbe
- Abstellraum
In Ihrem ruhigen City-Büro in zentraler Innenstadtlage genießen Sie alle Annehmlichkeiten des urbanen Lebens mitten in der Landeshauptstadt. Kurze Wege zu allen Einkaufsmöglichkeiten, Hauptbahnhof und Rheinufer sowie die Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe, zeichnen diese Spitzenlage aus.
Besichtigungstermine
Fernsehempfang haben Sie über Kabelanschluss und ein schnelles Internet über DSL ist ebenfalls selbstverständlich. Um die Sauberkeit der gesamten Wohnanlage kümmert sich der Hausmeisterservice. Ihr Fahrzeug können Sie bequem auf dem der Gewerbeeinheit zugehörigen Stellplatz in der Tiefgarage parken.
Das Hausgeld beträgt 411,68€ mtl. inkl. 84,06€ Erbbauzins und 21,70€ Instandhaltungsrücklagen.
Die Vorlage eines Energieausweises ist aufgrund von Denkmalschutz nicht notwendig.
Bildnachweis: Andreas Taubert