Die vermietbaren Flächen im 2. Obergeschoss mit ca. 256 m² stehen aufgrund einer internen Umstrukturierung und Verlagerung eines Unternehmens zur Verfügung. Sie zeichnen sich durch ihren einzigartigen Industrielook aus und bieten eine repräsentative Arbeitsumgebung für kreative und innovative Unternehmen. Mit hohen Decken schaffen die Räume ein angenehmes Raumklima.
Die Flächen können flexibel aufgeteilt werden, um den individuellen Bedürfnissen Ihres Unternehmens gerecht zu werden. Ob Open Space, Einzelbüros oder Besprechungsräume - die Möglichkeiten sind gegegeben. Auch eine Aufteilung einer Etage in zwei Einheiten ist möglich.
Im Objekt befinden sich zwei Aufzüge. Des Weiteren befinden sich Stellplätze, die zur Anmietung zur Verfügung stehen, auf dem Betriebsgelände.
Im Gebäude stehen noch weitere Flächen zur Anmietung frei.
Eislingen/Fils ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Göppingen mit über 20.000 Einwohnern. Strategisch günstig zwischen Stuttgart und Ulm gelegen, bietet Eislingen eine optimale Anbindung an die Autobahn A8 sowie an die Bundesstraße B10. Die Stadt profitiert von einer gut ausgebauten Verkehrsinfrastruktur, einschließlich eines effizienten öffentlichen Nahverkehrs, der eine schnelle Verbindung zu umliegenden Städten ermöglicht. Eislingen ist zudem von einer attraktiven
Umgebung umgeben, die sowohl städtische als auch ländliche Annehmlichkeiten bietet.
Eislingen/Fils hat sich als attraktiver Standort für Unternehmen etabliert, insbesondere in den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, IT und Dienstleistungen.
Die vermietbaren Flächen befinden sich in der Straße, die in einem strategisch günstigen Bereich von Eislingen liegt, der sowohl für lokale als auch für überregionale Unternehmen attraktiv ist. Die Anbindung an die Autobahn A8 (Stuttgart-München) ist in kurzer Zeit erreichbar, was eine hervorragende Erreichbarkeit für Kunden und Geschäftspartner gewährleistet.
In unmittelbarer Nähe befinden sich verschiedene gewerbliche Einrichtungen, darunter Büros, Dienstleistungsunternehmen und Einzelhandelsgeschäfte. Diese Mischung fördert Synergien und Netzwerkmöglichkeiten zwischen den ansässigen Unternehmen.
Sonstiges
Bei Abschluss eines Übernahmevertrages berechnen wir an den Übernehmer eine Provision. Diese beträgt bei Kauf 4 % aus dem Kaufpreis, bei Miete Laufzeit unabhängig 3 % aus dem Zehnjahresmietwert (3, 6 Monatsmieten). Eine Provision wird fällig mit Abschluss eines Übernahmevertrages und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (Kauf = 4,76 % inkl. USt. / Miete = 3,57 % bzw. 4,28 Monatsmieten inkl. USt.). Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit unter 2 Jahren beträgt diese 2,5 Monatsmieten (= 2,98 MM inkl. USt.). Im Rahmen unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit sind wir auch für die Eigentümerseite entgeltlich tätig.
Unser Angebot beruht auf Angaben unseres Auftraggebers, hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Pläne haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Darstellungen der Einrichtung und Ausstattung der Immobilie dienen lediglich zu Illustrationszwecken. Sie stellen weder mitverkaufte Gegenstände, Zubehör noch eine verbindliche Zusage der Beschaffenheit der Immobilie dar. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. -vermietung behalten wir uns ausdrücklich vor.
Mit Anfrage auf unser Immobilienangebot und Übermittlung Ihrer Daten erteilen Sie uns Ihr Einverständnis und willigen ein, dass wir Ihre Daten speichern sowie ein Suchprofil auf Basis des angefragten Objektes erstellen dürfen, so dass wir Sie als Kunde frühzeitig über immobilienspezifische Angebote und Dienstleistungen der Fachpartner Gewerbeimmobilien GmbH (fgi) informieren und unsere Mitarbeiter Sie zu diesem Zwecke telefonisch, postalisch oder per E-Mail kontaktieren dürfen. Diese Einwilligungen können Sie jederzeit widerrufen. Ebenso wie Sie der Speicherung Ihrer Daten jederzeit entsprechend den Regelungen der EU-DSGVO widersprechen können. In diesem Zusammenhang weisen wir zudem auf unsere Datenschutzerklärung (http://www.fgi.de/datenschutz.html) hin.
Bei Abschluss eines Übernahmevertrages berechnen wir an den Übernehmer eine Provision. Diese beträgt bei Kauf 4 % aus dem Kaufpreis, bei Miete Laufzeit unabhängig 3 % aus dem Zehnjahresmietwert (3, 6 Monatsmieten). Eine Provision wird fällig mit Abschluss eines Übernahmevertrages und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (Kauf = 4,76 % inkl. USt. / Miete = 3,57 % bzw. 4,28 Monatsmieten inkl. USt.). Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit unter 2 Jahren beträgt diese 2,5 Monatsmieten (= 2,98 MM inkl. USt.). Im Rahmen unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit sind wir auch für die Eigentümerseite entgeltlich tätig.
Stichworte
Gesamtfläche: 256,00 m², Distanz zum Flughafen: 42.00, Distanz zum Hauptbahnhof: 1.30
Sonstiges: EDV-Verkabelung, Kabelkanäle