Die 2018 erstellte Wohnung ist mit einer Einbauküche (Induktionsherd, Spülmaschine, Kühl-/Gefrierkombi) ausgestattet. Die Bodenbeläge sind in Vinyl im Eiche hell-Design ausgeführt, das Bad ist deckenhoch gefliest und erhielt einen Feinsteinzeug-Bodenbelag. Das Bad verfügt neben der Fußbodenheizung über einen Handtuchtrocknerheizkörper, ein Doppelwaschbecken mit Unterschrank sowie einen Spiegelschrank mit Beleuchtung.
Ein eigener Kellerraum mit Licht- und Stromversorgung steht zur Verfügung. Im Waschraum ist ein separater Anschluss für die eigene Waschmaschine und für einen Trockner vorhanden.
Vom Untergeschoss gelangt man in die Tiefgarage. Dort befindet sich der zugehörige Kfz-Stellplatz (Nr. 3). Das Haus bietet einen Personenaufzug von der TG bis zum Wohngeschoss.
Im Südwesten der Stadt, 85051 Ingolstadt, ca. 2.800 Meter zur Innenstadt und nur 600 Meter zum Hauptbahnhof, im 1. Obergeschoss eines 6-Parteien-Hauses.
NÄHERE INFOS UND BESICHTIGUNG:
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HINWEISE ZUR ERTEILUNG UND
VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN:
Sie beauftragen die Maklerfirma Concilio-Immobilien Jochen Czap e. K. Brodmühlweg 4, 85049 Ingolstadt, Telefon: +49-(0)841/9383-100, Fax: +49-(0)841/9383-109, E-Mail: info(at)concilio.de, Ihnen Informationen oder weitere Aktivitäten für eine für Sie interessante Mietimmobilie zukommen zu lassen. Dazu benötigen wir von Ihnen bestimmte Basis-Informationen wie sie im Feld "Anbieter kontaktieren" abgefragt werden. Bitte füllen Sie die Datenfelder vollständig aus, um die von Ihnen gewünschte Dienstleistung der eventuellen Vermittlung einer Mietwohnung für Sie erbringen zu können. Die Mitteilung Ihrer Daten und Informationen erfolgt freiwillig. Eine gegebenenfalls später im Verlauf erforderliche Mieter-Selbstauskunft dient der Beurteilung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Mietinteressenten zu einem gegebenenfalls später entstehenden Mietvertrag. Auch die Erteilung einer Selbstauskunft erfolgt freiwillig. Der Mietinteressent erteilt mit Übersendung an den Makler ausdrücklich seine Genehmigung zu bestimmungsgemäßer Verwendung aller mitgeteilten Daten. Kommt der Mietinteressent in engere Auswahl zu einem tatsächlichen Mietvertragsabschluss, so schließt die Genehmigung eine Weiterleitung einer erteilten Selbstauskunft an den Vermieter der angefragten Immobilie ein. Im Falle des Mietvertragsabschlusses mit dem Mietinteressenten wird die Selbstauskunft rechtlicher Bestandteil des Mietvertrages, welchen auch der Makler im Rahmen seiner Geschäftsbesorgungspflichten und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten archiviert. Erteilte Selbstauskünfte müssen vollständig sein und der Wahrheit entsprechen.
DATENSCHUTZ GEMÄSS DSGVO:
Der Mietinteressent kann eine Übermittlung von Daten oder einer Selbstauskunft an den Makler ohne Angabe von Gründen ablehnen, vor einer Weitergabe an den Vermieter der angefragten Mietimmobilie widersprechen oder eine Löschung bereits erteilter Daten verlangen! Damit jedoch wird eine weitere Bearbeitung seines Mietinteresses ebenso ab- wie ausgeschlossen. Der Mietinteressent kann beim Makler unentgeltlich Auskunft über Umfang und Inhalt der über ihn gespeicherten Daten erhalten sowie eine Korrektur ggf. falscher Angaben verlangen. Erhaltene Selbstauskunftsdaten von Mietinteressenten, die nicht zum Zuge kommen, werden zum Zeitpunkt der Ablehnung einer Anmietung des angefragten Mietobjektes unaufgefordert und sofort gelöscht! Für Beschwerden zum Thema Datenschutz ist Ansprechpartner das Landesamt für Datenschutzaufsicht, Postfach 606, 91511 Ansbach; Tel.: 0981-53-1300 oder E-Mail: [email protected] Der Mietinteressent bestätigt mit seiner Anforderung weiterer Daten oder Vermittlungsaktivitäten seine Zustimmung zu vorgenannter Vorgehensweise und Kenntnisnahme der Hinweise zum Datenschutz.
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Sonstiges: frei werdend