MTI - Ober-Eschbach - Reihenhaus in familienfreundlicher Umgebung

61352 Hochtaunuskreis

2.290,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
5
Zimmer
147 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
61352 Hochtaunuskreis
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Reihenmittelhaus
Zimmer
5
Grundstück
201 m2
Wohnfläche
147 m2
Zustand
vollsaniert
Bonitätsnachweis
Online-ID
155890225
Netto­kalt­miete
2.290,00 €
Badezimmer
2
Ausstattungsniveau
standard
Einbauküche
Parkmöglichkeit
unterkellert
Carport
Baujahr
1989

In Laufnähe zu Einkaufsmöglichkeiten, U-Bahn, Ärzten und Schulen befindet sich Ihr neues Zuhause im beliebten Bad Homburger Stadtteil Ober-Eschbach. Das klassische Reihenhaus bietet ausreichend Platz für eine Familie mit Kindern, die auch einmal im Garten spielen wollen. Ob Grundschule oder Kindergarten, auch die Internationale Schule Accadis (Vom Kindergarten bis zur Hochschule!) ist zu Fuß problemlos zu erreichen. Mit dem Bus gelangen Sie entspannt die Innenstadt von Bad Homburg, mit der U-Bahn fahren Sie in kurzer Zeit nach Frankfurt. Das Hauptbad wird noch vor Mietbeginn erneuert. Das Haus wurde gerade energetisch saniert, das Dach sowie die Kellerdecke wurden gedämmt und neue, dreifachverglaste Fenster und eine Haustüre eingebaut. Eine neue Einbauküche wird dem Mieter zur Verfügung gestellt. Eine moderate Staffelmiete sicher Ihnen Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Über Ihre schriftliche(!) Anfrage (bitte mit Telefonnummer) hier über diese Webseite freuen wir uns - Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück!

Ausstattung

- Parkettböden - Neue Einbauküche - Rollläden - Carport und Stellplatz - Bad mit Dusche und Badewanne - Terrasse

Sonstiges

Hinweis zur neuen EnEV 2014 Ab dem 01.05.2014 tritt die neue EnEV in Kraft. Diese besagt daß Eigentümer / Vermieter den Kaufinteressenten / Käufern / Mietinteressenten / Mietern unaufgefordert einen Energieausweis der betreffenden Immobilie vorlegen / überlassen müssen. Wir sind als Makler daran gehalten diesen bei den Eigentümern / Vermietern einzufordern, an unsere Kunden weiterzuleiten und in den öffentlichen Medien zu publizieren um unserer Nebenleistungspflicht nachzukommen. Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.