1903 und 2003 - schon von weitem sind die beiden wichtigsten Jahreszahlen auf dem prägnanten Giebel gut zu lesen. Das im letzten Jahrhundert gebaute und vor rund 20 Jahren sanierte Wohnhaus beherbergt 2- bis 5-Zimmer-Wohnungen. Das liebevoll gestaltete Entrée begrüßt Bewohner und Gäste des Hauses mit einer Gewölbedecke, Naturstein-Elementen und Stuck. Das Objekt umschließt einen Innenhof: Im Vorderhaus und Hinterhaus führen Treppenhäuser mit Tageslicht zu den Wohneinheiten.
Die angebotene 2-Zimmer-Wohnung wird spätestens zum 15.12.2024 frei übergeben. Sie befindet sich zweiten Obergeschoss des Hinterhauses. Mit ihrer Süd-Ost-Ausrichtung ist diese Wohnung angenehm hell. Der Wohnungsgrundriss ist effizient gestaltet, denn auf ca. 43,44 Quadratmeter gibt es ein Wohnzimmer, das kompakt geschnittene Schlafzimmer, das Tageslicht-Badezimmer mit Dusche und die Küche. Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil.
.Hinterhaus
.Süd-Ost-Ausrichtung
.Deckenhöhe ca. 3,10 m
.Historische Echtholz-Dielen
.Originale kassettierte Zimmertüren
.Flur mit Deckenspots
.Tageslicht-Badezimmer mit Dusche
.Isolierverglaste Fenster (teilweise)
.Kellerabteil
.Kreuzberg, westlich vom Viktoriapark
.160 m zum Supermarkt (Lidl, Bäckerei Pera, DHL Station, Norm Radgeschäft)
.180 m zur nächsten Bushaltestelle (Buslinien: 140, M43, N42)
.450 m zum Flaschenhalspark
.500 m zum Viktoriapark, Biergarten Golgatha, Spielplatz
.Zahlreiche Restaurants mit internationaler Küche in der Umgebung
.750m zum U-Bahnhof Platz der Luftbrücke (U6, Busse: 248, M43, N6, N42)
.3 Min. mit dem Fahrrad zum S-Bahnhof Julius-Leber-Brücke (S1, S2)
.7 Min. mit dem Fahrrad zum Tempelhofer Feld
.15 Min. mit dem Auto zum KaDeWe
.35 Min. mit dem Auto zum Hauptstadtflughafen
Sonstiges
Wichtiger Hinweis: Für Käufer keine Sperrfrist
Die Liegenschaft wurde 2017 in Wohneigentum umgewandelt. Anschließend gab es bei der angebotenen Wohneinheit einen Mieterwechsel. Somit kann die für Berlin gültige Kündigungssperrfrist von zehn Jahren nicht zur Anwendung kommen. Sie können Eigenbedarf anmelden: Der neue Eigentümer kann dem Mieter dann ordentlich kündigen, wenn die Wohnung für den Eigennutz benötigt wird. Die Gründe, wann ein solches Interesse gegeben ist, finden sich im § 573 BGB. Die Kündigungsfrist beträgt ca. 9 Monate und ist dem Mieter bekannt.
Stichworte
vermietbare Fläche: 45,16 m², Bundesland: Berlin, 5 Etagen, Wohnungsnr.: WE 28