Auf den Grundstücken erfolgt die Errichtung eines Neubaus mit dem Fokus einer hochwertigen, attraktiven, wohnwirtschaftlichen Nutzung. Die Planung sieht hierbei die Schaffung von 9 Wohneinheiten vor, welche sich - in Orientierung einer künftigen Nutzung - wie folgt gliedern:
3 Wohneinheit im Erdgeschoss (je mit Terrasse und Gartenanteil)
3 Wohneinheit im Obergeschoss (je mit Balkon)
3 Wohneinheit im Dachgeschoss (je mit Balkon)
Aufgrund der vorhandenen Bodenverhältnisse wird das Objekt lediglich für die notwendigen Technikräume (Anschlussräume und Heizung) teilunterkellert. Der Zugang zum teilunterkellerten Geschoss erfolgt über eine gesonderte Außentreppe. Das Erdgeschoss bis zum Dachgeschoss wird über den Treppenhauskern sowohl fußläufig als auch über einen barrierefreien Aufzug erschlossen.
Jeder Wohneinheit wird auf dem Grundstück im Außenbereich (Zufahrten über die Alte Schulstraße sowie nördlich gelagerten, öffentlich gewidmeten Privatweg) einen Kfz-Stellplatz zugeordnet. Drei Kfz-Stellplätze werden dabei in behindertengerechter Ausführung errichtet.
Ökologisch und bezogen auf eine zukunftsorientierte und nachhaltige Ausführung der Außenanlagen sind hierbei die Maßgaben derart fixiert, als dass eine überwiegend versickerungsfähige Ausführung die Zielvorgabe ist. Die Außenanlagen sollen heimisch geprägt zur Ausführung kommen, um eine nachhaltige Biodiversität sicher zu stellen.
Auf dem Grundstück wird - östlich gelegen - zudem ein Nebengebäude (in Orientierung zum ehemaligen Bestandsgebäude) errichtet, welches die Kellerersatzräume, den Fahrradraum als auch den Müllraum beherbergt. Eine fußläufige Rundumerschließung als auch ein gemeinschaftlicher Hofplatz zur sozialen und kulturellen Vernetzung der Bewohner - samt deren Umfeld - ist dabei funktional die Vorgabe.
Der gemeinschaftliche Garten des Vorhabens wird attraktiv, pflegeleicht und nutzerfreundlich angelegt und soll den hohen Freiraumbezug der Wohnungen zusätzlich unterstreichen.
Partiell werden sinnhafte als auch notwendige Bodenmodellierungen durchgeführt, um das bestehende Gelände der künftig angedachten Nutzung anzupassen.
Das Objekt wird in seiner Gestaltung hochwertig mit einem durchdachten Farb- und Materialkonzept belegt. Hierbei spielen helle als auch gedeckte Farbtöne eine vordergründige Rolle, um eine hochwertige Anmutung zu transportieren und zu unterstreichen. Die Balkone werden blickdicht mit ins Farbkonzept passenden Paneelen versehen. Haustüren, Fenster und Balkone werden farblich passend und abgesetzt ins Gesamtkonzept integriert.
Die Grundstücke befinden sich im Ortskern der Marktgemeinde Plößberg und somit in einer sehr guten als auch historisch bedeutenden Lage. Die historisch gewachsene Nachbarstruktur bietet hierbei eine hervorragende Voraussetzung und Vorgabe für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Neubaumaßnahme. Die Grundstücke bieten zudem - durch ihre topographische als auch zentrale Lage - eine enorme Attraktivität bezogen auf ihre Lage zum Zentrum als auch ihren Bezug zum nahen Umfeld (Naherholungsgebiete).
Die Anbindung an die wichtigen Verkehrsknotenpunkte A93 als auch A6, sowie aller relevanten Bundes- und Staatsstraßen Richtung Weiden in der Oberpfalz und Tirschenreuth sind gegeben. Ebenso besteht eine hervorragende Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.
Sämtliche Dienstleistungen des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte, Einzelhandel, Bäckereien, Ärzte und Apotheken sind im direkten Umfeld platziert. Ebenso sind öffentliche Einrichtungen wie Kindergarten und Volksschule in kurzen Abständen zu erreichen.
Die wirtschaftliche Attraktivität der Marktgemeinde Plößberg nimmt Zusehens zu und gewinnt an enormer Bedeutung. Die zum Teil weltweit agierenden Unternehmen der Holz-, Glas- oder Verpackungsindustrie bieten viele Arbeitsplätze in der Region, sodass die Marktgemeinde Plößberg einen hohen Pendlerüberschuss aufweist.
Sonstiges
Dargestellte Farben erheben keinen Anspruch auf die tatsächliche Farbgestaltung der Ausführung.
Die in den Plänen dargestellten Möblierungen, Einrichtungsgegenstände, Waschmaschinen- und Trocknerabbildungen sind lediglich Einrichtungsvorschläge und sind nicht Teil des geschuldeten Leistungsumfangs.
Änderungen bleiben vorbehalten. Abweichungen von der Eingabeplanung (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) im Zuge der weiteren Planung, sowie technische, wirtschaftliche oder gestalterische Änderungen die sich als zweckmäßig oder notwendig erweisen, bleiben vorbehalten, soweit sie keine Wertminderung darstellen. Dies gilt insbesondere für behördliche Anordnungen, deren Auflagen uneingeschränkt erfüllt werden müssen.
Rechtsverbindliche Grundlage für die Durchführung des Bauvorhabens sind ausschließlich die notariellen Kaufverträge mit deren Bestandteilen (Baubeschreibung, Baupläne, Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung).
Die Fischer Immobilien GmbH übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden oder Verluste, die direkt oder indirekt aus der Verteilung oder Verwendung dieses Exposés oder seiner Inhalte entstehen. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. Für Druckfehler keine Haftung. Änderungen vorbehalten.