Neubaugrundstück Doppelhaushälfte Baugebiet Nördlich des Amperberg NR 08

85778 Haimhausen

507.000,00 €
Kaufpreis
380 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
85778 Haimhausen
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
380 m2
Immobilienwert
Online-ID
452a759b-ac01-407d-b22c-d5b5a8db4a06
Kauf­preis
507.000,00 €
Preis pro m²
1.400,00 €
provisionsfrei
provisionsfrei

Lage

Wir sind eine aufstrebende Gemeinde am östlichen Rand des Landkreises Dachau und sind Heimat für ca. 5.800 Bürgerinnen und Bürger.
Wir bieten infrastrukturelle Vorteile:
-Autobahnanschluss A 92 Unterschleißheim, hierüber erreichen Sie alle wichtigen Autobahnen nach Stuttgart, Nürnberg und Salzburg
-Flughafennähe, in 15 Minuten sind Sie am Flughafen München
-Landeshauptstadt München, in 30 Minuten erreichen Sie die Innenstadt
-Durch den öffentlichen Nahverkehr haben Sie eine gute Anbindung zum Flughafen, nach München und in die größeren Orte im Landkreis Dachau, wie Markt Indersdorf oder Petershausen
-Naherholungsgebiet, wie die Amperauen mit Rad- und Wanderwegen, Badeweiher und ein idyllischer Schlosspark

Sonstiges

Allgemeine Daten Zum Verkauf steht ein 380 m² großes Grundstück im neuen Baugebiet „Nördlich des Amperbergs“. Das Grundstück kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden und liegt absolut ruhig und sonnig.
Es ist eine Bebauung mit drei Vollgeschossen (KG, EG, OG, DG) möglich. Bei der Standortwahl für die Garage können Sie im Rahmen des Bebauungsplans noch mitgestalten. Auch ein Wintergarten und Balkon ist möglich.
Das Baugebiet umfasst 50 Parzellen, von denen bereits einige reserviert sind.
Die momentan laufende Erschließung wird voraussichtlich im Juni 2025 abgeschlossen sein.
Nach Beendigung der Erschließung kann sofort mit dem Bau begonnen werden.
Ortsbeschreibung Im Ort Haimhausen finden Sie alles für den privaten Bedarf, Grund- und Mittelschule mit Mittagsbetreuung, weiterführende Schulen in Unterschleißheim, Dachau und Markt Indersdorf, die renommierte Bavarian International School, Kindergärten und Krippen, medizinische Versorgung (Allgemeinarztpraxis, Zahnarzt, Apotheke, Pflegedienst), mehrere Bankfilialen, verschiedene Versicherungen, Friseure, Restaurants, Eiscafe, Bücherei und mehr.


In der Gemeinde Haimhausen wird das Baugebiet „Nördlich des Amperberg“ erschlossen, geplante Fertigstellung Juni 2025, eine Bebaubarkeit ist ab der Fertigstellung der Erschließung möglich. Das Baugebiet umfasst 50 Parzellen. Die Bebauung ist mit Einzel- und Doppelhäusern, Stadthäusern und einem Parkstadl, sowie der Gewerbefläche auf einer Gesamtfläche von rund 3,94 ha geplant. Auf der Gewerbefläche soll die Möglichkeit für gewerbliche bzw. betriebliche Nutzungen entwickelt werden, die im Einklang mit dem Wohnen und der Umgebung stehen. Es entstehen damit rund 28.350 m² Nettobauland. Zudem erhält das Areal einen großzügigen Spielplatz, einen Bürgerpark sowie ausreichend Durchgrünungsflächen.
Doppelhaushälften Die zu vergebenden Bauparzellen 08 und 09 stellen eine gemeinsame
Doppelhausparzelle dar und sind baulich als solche festgelegt. Für die Umsetzung als Doppelhaus müssen Sie mit dem Gewinner oder der Gewinnerin der anderen Parzelle in Kontakt treten, um eine private Baugemeinschaft zu bilden. Doppelhäuser müssen nach hier bestehenden Baurecht insgesamt einheitlich erscheinen und ins Orts- oder Gemeindebild passen. Ausschlaggebend ist, dass es ein deutliches Maß an baulicher Übereinstimmung gibt und dass das Haus eine gemeinsame Wand hat, die beide Gebäudeteile verbindet. Effektiv und effizient wird der Bau einer Doppelhaushälfte nur, wenn man beide Gebäudeteile zeitgleich und von einem Planer/Architekten planen und von einer Baufirma bauen lässt. Bei der privaten Baugemeinschaft initiieren die Gewinner der beiden Parzellen das Bauprojekt gemeinsam. Sie organisieren und kontrollieren die Durchführung allein. Alle Bauleistungen werden durch die Baugemeinschaft ausgeschrieben und individuell abgerechnet. Die Gemeinde ist nach der notariellen Beurkundung nicht mehr eingebunden.
Für den Fall das der erste Bauabschnitt ohne Unterkellerung gebaut werden soll, muss eine Stützwand errichtet werden um dem zweiten Bauabschnitt eine Unterkellerung zu ermöglichen, außer es wird nachgewiesen das diese auch ohne Unterkellerung erfolgen soll.