Das im Jahre 1930 erbaute Wohn- und Geschäftshaus ist wie folgt
aufgeteilt:
EG
- ca. 50 qm große Ladeneinheit bestehend aus einen Verkaufsraum,
einer kleinen Küche, einer Toilette und einen kleinen Lager.
Die Gewerbefläche ist seit 5 Jahren für monatlich 250 Euro Kaltmiete
gut vermietet.
Durch einen separaten Eingang erreicht man das ca. 100 qm große
Wohnhaus. Im Erdgeschoss des Wohnhauses befindet sich eine Küche
mit Essbereich und einen Zugang zum ca. 50 qm großen Garten.
Zudem befindet sich im EG eine Toilette, ein Flur mit Garderobe und ein
Versorgungsraum.
Das Obergeschoss ist wie folgt aufgeteilt:
- Elternschlafzimmer
- Kinderzimmer
- Büro
- Badezimmer mit Wanne, Dusche, WC und einen Waschmaschinenanschluss
- das Wohnzimmer ist hausmittig integriert.
Das Dachgeschoss dient ausschließlich für Lagerzwecke.
Das Haus ist aktuell vermietet.
Bei Eigenbedarf würde der Mieter jedoch ohne Probleme ausziehen.
Im Außenbereich ist der ca. 50 qm große Garten eingefriedet, ein kleiner
Gartencontainer dient Ihnen für Lagerzwecke.
Die Immobilie wurde 2003 kernsaniert:
- neue Wasser- und Stromleitungen
- neue Fenster und Türen
- sämliche Wände neu aufgemauert
- Betondecke eingezogen
- einzig die Fassade zum Marktplatz ist wegen dem Ensembleschutz
stehen geblieben
- im Jahre 2015 wurde das Haus an eine Fernwärmeleitung
angeschlossen (Hackschnitzel)
- Dach erneuert und isoliert
- u.s.w.
Das Objekt liegt im Herzen von Kößlarn, direkt am Marktplatz.
Sämtliche Infrastruktureinrichtungen des Ortes liegen quasi vor der
Haustüre. Die Gemeinde mit seinen rund 2000 Einwohnern liegt zentral inmitten des bayerischen Bäderdreiecks, Bad Griesbach, Bad Birnbach und Bad Füssing.
Die Entfernung nach Bad Füssing beträgt 16 km, nach Bad Griesbach 13 km, nach Bad Birnbach 9 km, nach Passau 45 km und nach München 145 km.
Hinweis
PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung von Immobilienbüro Reinl, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Immobilien Reinl zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die Firma Immobilien Reinl zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an Immobilien Reinl gegen Rechnung zu zahlen.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Immobilien Reinl nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne u.s.w.. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
Besichtigungstermine
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