!!! NEUER PREIS !!! HOMBURG-ERBACH; TOP BAUPLATZ MIT 1.331 m²

66424 Homburg

449.000,00 €
Kaufpreis
1.331 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
66424 Homburg
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
1.331 m2
Immobilienwert
Online-ID
d38b1eb7-2565-4af5-bc6f-d57e9c105db7
Kauf­preis
449.000,00 €
provisionsfrei
provisionsfrei

Dieses großzügige Baugrundstück befindet sich in zentraler Lage in Homburg-Erbach. Das Areal umfasst insgesamt 1.331 m². Das Objekt wurde bislang als Grünfläche mit Obstbäumen genutzt. Laut dem Bauamt Homburg ist eine Bebauung möglich.

An der Straße besitzt es eine Breite von etwa 20,4 m. In der Tiefe Richtung Garten hat es ein leichtes Gefälle. Die Tiefe beträgt an der längsten Stelle etwa 60 m und an der kürzesten Stelle etwa 50,2 m.

Da es für dieses Gebiet keinen Bebauungsplan gibt, setzt sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB. Die Bebauung sollte sich nach nach Art und Maß der baulichen Nutzung und in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Ausstattung

Areal: 1.331 m²
Gebiet: gemischtes Gebiet
Bebauungsplan: für dieses Gebiet besteht kein B-Plan
Bauvorhabenvoraussetzung: § 34 Bau GB
Verfügbar ab: sofort

Lage

Das Grundstück befindet sich in einer zentralen Lage in Homburg-Erbach, in der Berliner Straße. Direkt vor der Haustür gibt es viele verschiedene Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie diverse Geschäfte und Banken.

Die Lage besitzt eine sehr gute Infrastruktur. Es gibt Busanbindungen, einen Hauptbahnhof sowie auch in der Nähe Autobahn A6 ist in wenigen Minuten gut erreichbar.

Die Stadt Homburg ist nur ca. 5 min. und das Universitätsklinikum ca. 8 min. mit dem Auto vom Objekt entfernt.

Sonstiges

Sonstiges Ihre Ansprechpartnerin: Frau Paehmua
Tel.: 06841 7774010


Maklerprovision

Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Makler eine Provision in Höhe von 3,57 % (einschließlich der geltenden gesetzliche Umsatzsteuer) des Gesamtkaufpreises zu bezahlen.
Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zzgl. etwaiger weiterer geldwerter Leistungen des Käufers an den Verkäufer (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc).
Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des vollwirksamen Kaufvertrags mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Stichworte Distanz zum Kindergarten: 0.60, Distanz zur Grundschule: 0.40