!!! NEUER PREIS !!! HOMBURG - UNINÄHE; BAUGRUNDSTÜCK IN BEVORZUGTER WOHNLAGE

66424 Homburg

295.000,00 €
Kaufpreis
1.154 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
66424 Homburg
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
1.154 m2
Immobilienwert
Online-ID
2cd96231-04e8-4cf6-b923-dfca311220fe
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
295.000,00 €
provisionsfrei
provisionsfrei

Dieses Baugrundstück mit bestehendem Gebäude besitzt ein Areal von 1.154 m² und befindet sich in einer ruhigen und bevorzugten Wohnlage von Homburg.

Das Grundstück verläuft länglich und hat an der tiefsten Stelle eine Tiefe von etwa 80 Meter und an der Straßenseite eine Breite von etwa 18 Meter.

An der gesamten Grundstücksgrenze wächst eine Hecke die Sichtschutz zum Garten und zum Haus bietet. Bei dem bestehenden Gebäude handelt es sich um ein Abrissobjekt. Das Grundstück ist bereits voll erschlossen.

Für dieses Wohngebiet besteht ein Bebauungsplan, welches Ihnen gerne zur Verfügung gestellt werden kann.

Ausstattung

Areal: 1.154 m²

Lage

Das Haus befindet sich in der Birkensiedlung, eine bevorzugte und ruhige Wohnlage in Homburg.

Homburg ist eine Kreisstadt des Saarpfalz-Kreises und besitzt etwa 44.056 Einwohner. Der Stadt besitzt eine sehr gute Infrastruktur. Neben Busanbindungen zur Uniklinik sowie in die Stadt, die sich direkt vor der Haustür befinden, gibt es weiterhin noch einen Hauptbahnhof und Anbindungen an die Autobahn A6 sowie A8.

In Homburg gibt es weiterhin viele verschiedene Einkaufsmöglichkeiten sowie auch zahlreiche Geschäfte für den täglichen Bedarf.

Sonstiges

Sonstiges Ihre Ansprechpartnerin: Frau Paehmua
Tel. 06841 7774010


Maklerprovision

Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Makler eine Provision in Höhe von 3,57 % (einschließlich der geltenden gesetzliche Umsatzsteuer) des Gesamtkaufpreises zu bezahlen.
Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zzgl. etwaiger weiterer geldwerter Leistungen des Käufers an den Verkäufer (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc). Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des vollwirksamen Kaufvertrags mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner.