Zum Verkauf kommt ein 1475 Quadratmeter großes Grundstück in einem Ortsteil Uffenheims.
Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch möglich (Bebauung wie Nachbarschaft).
Das Grundstück ist aufgrund seiner Größe locker teilbar; auch ein Teilverkauf des Grundstück wäre denkbar.
Bei Interesse am ausführlichen Exposé mit weiteren Infos (Lage, Beschreibung, Fotos, Katasterplan) bitte das Kontaktformular vollständig ausfüllen (also samt Telefonnummer) und abschicken. Ich melde mich umgehend bei Ihnen - versprochen!
Uffenheim ist ein 6000-Einwohner-Städtchen im mittelfränkischen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. 13 Gemeindeteile hat Uffenheim; und es ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim.
Entfernungen (mit dem Auto):
. bis Bad Windsheim sind es 20 Kilometer,
bis Rothenburg ob der Tauber 26 Kilometer;
. bis Neustadt an der Aisch 32 km;
. bis Würzburg 40 Kilometer.
Sonstiges
UNSER ANGEBOT FÜR EIGENTÜMER
Top-Service gefällig? Die Immobilien-Agentur Franken ermittelt den aktuellen Marktpreis Ihrer Immobilie (Grundstück, Wohnung, Haus) kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Sie, aber gründlich sowie ganz und gar transparent. Top-Provision gefällig? Wenn Sie über uns verkaufen, zahlen Sie nur 3 % Provision inkl. Mehrwertsteuer (pro Partei, bei Einfamilienhäusern und Wohnungen).
HAFTUNG
Die Angebote der Immobilien-Agentur Franken erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen weder der Verkäufer noch die Immobilien-Agentur Franken. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
GELDWÄSCHE
Die Immobilien-Agentur Franken ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG verpflichtet, den Auftraggeber und den Kaufinteressenten im Sinne des § 11 Abs. 2 GwG zu identifizieren, sobald der Auftraggeber ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Hauptvertrags (Kaufvertrag) äußert und die Hauptvertragsparteien hinreichend bestimmt sind.
PROVISION
Die genannte Maklercourtage (= Provision) ist ein reines Erfolgshonorar; sie ist nur verdient und fällig, wenn durch die Leistungen des Maklers ein notariell beurkundeter Kaufvertrag mit Ihnen zustande kommt. Mit anderen Worten: Falls Sie die Immobilie NICHT kaufen, müssen Sie dem Makler auch NICHTS zahlen.