Schöne helle 2-Zimmer-Wohnung mit 50 qm im ersten OG eines MFH in ruhiger Lage in Aubing. Erstbezug 2015, hochwertige Ausstattung. Zustand neuwertig. Unmittelbare Nähe zur S-Bahn-Station Leienfelsstraße (200 m) sowie Bushaltestelle. Die Wohnung ist barrierefrei inkl. Aufzug von der Tiefgarage/Keller bis zur Wohnung. Folgende Einrichtungsgegenstände werden mit vermietet: - neuwertige Einbauküche mit Neff-Geräten (BJ 2015) - Klapptisch auf Balkon mit drei Stühlen, einem Hochlehnen-Stuhl und Sonnenschirm - Garderoben-/Schuhschränke mit Spiegel im Flur - Badmöbel - Kellerregale - Waschmaschine im Bad - Trockner im Keller Für alle Möbel und die Küche wird ein Aufschlag auf die Kaltmiete von mtl. 100,- EUR erhoben, so dass sich die Miete wie folgt zusammensetzt: Kaltmiete 1.175,- EUR Küche 100,- EUR TG-Stellpl. 75,- EUR NK-VZ 180,- EUR = 1.530,- EUR Warmmiete Die Wohnung verfügt über ein abschliessbares Kellerabteil (inkl. Regale). Ebenso ist im Eingangsbereich des Hauses ein abschliessbarer Fahrradraum vorhanden. Es ist eine hochwertige Ausstattung vorhanden wie z. B. elektrische Rollläden, Fussbodenheizung, Parkettfussboden, barrierefreie Türen, automatisch Be- und Entlüftung. Das Bad verfügt über ein großes Fenster und eine bodentiefe Dusche. Eine Badewanne ist entgegen dem Grundrissplan nicht vorhanden. Ebenso ist die Möblierung etwas abweichend des Grundrissplans (vgl. Fotos). Das Wohnhaus ist an Glasfaserkabel angeschlossen, so dass schnelles Internet für Homeoffice etc. garantiert ist. Der TV-Anschluss erfolgt ebenfalls über Internet. KfW 55-Standard (Energieeffizienz "A"). Die Wohnung ist ab 15.12.2024 verfügbar.
Parkett, bodentiefe Fenster, elektrische Rollläden, Be- und Entlüftungsanlage, Fussbodenheizung, Einbauküche, teilweise Möbel, Waschmaschine, Trockner, Aufzug, KfW 55-Standard (Energieeffizienz "A"), Kellerabteil, Fahrradraum, Balkon
ruhige Wohnsiedlung, direkt an S-Bahn und Bushaltestelle, Einkaufsmöglichkeit (Lidl) in 750m. Nur eine S-Bahnstation bis München-Pasing.
Die Wohnung ist nicht neu gestrichen. Dies muss durch den Mieter erfolgen. Im Gegenzug muss die Wohnung bei Auszug ebenfalls nicht gestrichen werden.