Noch in diesem Jahr - Neuer Preis - Grundstück in Top-Lage !

15370 Petershagen/Eggersdorf

195.000,00 €
Kaufpreis
644 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
15370 Petershagen/Eggersdorf
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
644 m2
Immobilienwert
Online-ID
56a4f735-c578-41fa-92c0-1ac0a520c7a8
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
195.000,00 €
Preis pro m²
303,00 €

Lage

Die Lage
Petershagen/Eggersdorf liegt im östlichen Speckgürtel von Berlin und ist über die S-Bahn-Linie S 5 mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bestens zu erreichen.

Bis zum S-Bhf. Petershagen sind es vom Angebotsgrundstück ca. 1.000 m , bis zum S-Bhf. in Fredersdorf-Vogelsdorf sind es ca.1.500 m Luftlinie – Sie haben die Wahl .
Den S-Bhf. Petershagen können Sie auch mit dem Bus erreichen. Die Haltestellen befinden sich fußläufig vom Grundstück. Der Bus fährt bis zum S-Bahnhof im 20-Minuten-Takt und danach Umsteigen in die S-Bahn, Linie S-5; Fahrtzeit mit der S-Bahn bis Berlin-Alexanderplatz ca. 40 Minuten.

Mit dem Auto ist die Autobahn A 10 in 5 Minuten zu erreichen.

•Tesla: ca. 15 Minuten mit dem Auto
•Flughafen BER: ca. 30 min mit dem Auto

Petershagen selbst verfügt über mehrere Grundschulen und ein Gymnasium und mit seinen immerhin um die 16 000 Einwohner über alle weiteren infrastrukturellen Annehmlichkeiten. Die Gesamtschule Petershagen mit gymnasialer Sekundarstufe liegt unmittelbar am S-Bahnhof.
Die Kath. Grundschule St. Hedwig mit gegenüberliegendem Spielplatz befindet sich an der Elbestr. / Ecke Lucasstr. – in Nähe vom Giebelsee. Der Schule angeschlossen ist ein Hort. Diese Schule liegt ca. 500 m vom Angebotsgrundstück entfernt.

Sonstiges

Verkaufsgrundstück Beschreibung des Grundstücks für Teilfläche A – rückwärtig mit ca. 644 m²:

Das noch zu teilende Grundstück hat eine Gesamtfläche von 1.233 m². An der Straße hat das Grundstück eine Breite von ca. 20 m und eine mittlere Tiefe von ca. 60 m.
Das hier angebotene Verkaufsgrundstück (Teilfläche A) soll über das vordere Grundstück über einen 3 m breiten Weg erschlossen werden. Die Lage des Erschließungsweges (Nordseite oder Südseite) ist in Absprache mit dem Käufer der vorderen Teilfläche derzeit noch veränderbar.
Gemäß vorgeschlagener Teilung hat die rückwärtige Teilfläche A eine Größe von ca. 644 m². Dieser Teil des Grundstücks ist unbebaut und weitgehend ohne Baumbewuchs. Die Bebauung des Grundstücks mit einer Laube wurde zwischenzeitlich entfernt.
Hier könnte Ihre eigene Stadtvilla stehen. Der Gartenbereich ist in einer Tiefe von ca. 20 m (gemessen von der rückwärtigen Grundstücksgrenze) von jeglicher Bebauung freizuhalten. Es bietet sich viel Platz für Ruhe und Erholung oder für ein sicheres Spielen Ihrer Kinder im eigenen Garten. Der Garten ist süd-westlich ausgerichtet.
Im Randbereich des Grundstücks (außerhalb der Baufläche) befindet sich ein Tiefbrunnen, der in der Vergangenheit zur Gartenbewässerung benutzt wurde. Eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser bis zu einer Menge von 150 m³ wurde in 2019 erteilt. Der Brunnen selbst hat eine Tiefe von 42 m.
Bebaubarkeit - Planungsrecht Bebaubarkeit und Planungsrecht

Das Grundstück befindet sich innerhalb eines bebauten Ortsteiles. Für das Gebiet existiert kein Bebauungsplan. Die Bewertung der Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich hier nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde in der Bekanntmachung aus 2012 ist die Fläche als Wohnbauland dargestellt. Die nähere Umgebung ist überwiegend mit Einfamilienhäusern (1-2 Vollgeschosse) und ihren Nebenanlagen bebaut. Das Nachbargrundstück weist jedoch eine 3-Geschossigkeit aus. Die Prägung des Gebietes ist dem allgemeinen Wohngebiet zuzuordnen.
Gemäß dem beigefügten Plankonzept und erfolgter allgemeiner Vor-Abstimmung mit der Gemeinde Petershagen-Eggersdorf kann auch der rückwärtige Teil A (Verkaufsgrundstück) mit einer sog. Stadtvilla (2-geschossig) bebaut werden.

Die konkrete Zulässigkeit eines Bauvorhabens ist nur über eine Bauvoranfrage und/oder dem Stellen von einem Bauantrag zu erfragen

Stellplätze:
Es gilt die Stellplatzsatzung der Gemeinde vom 29.10. 2020. Danach sind bei Einfamilienhäusern, deren Nutzfläche größer als 80 m² ist, insgesamt 2 Stellplätze erforderlich.

Baulasten / Altlasten
Nach behördlicher Auskunft aus dem Jahr 2022 liegen keine eingetragenen Altlasten und auch keine Baulasten im Bestand vor.
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Tel.:0172-385 49 20
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