Die gepflegte Eigentumswohnung befindet sich in einer sehr schönen Wohnanlage aus 1971. Die Anlage besteht aus mehreren Häusern mit Wohnungen, umgeben von einer gepflegten Grünanlage und einem gemeinschaftlichen, zugehörigen Außenparkplatz.
Durch den Haupteingang gelangt man in den Hausflur. Dann die wenigen Stufen hoch in die Wohnung. Vom Flur hat man Zugang zu 2 Schlafzimmern sowie einem schönen Bad und dem Wohn-/Esszimmer mit offener Küche. Von hier geht es auf den sonnigen Süd-Westbalkon.
Die Wohnung ist eingetragen als Erdgeschosswohnung. Sie liegt am Hang – von der Sonnenseite her gesehen über der Souterrainwohnung – also so gesehen im ersten Stock.
Zu der Wohnung gehört ein eigener Kellerraum.
Das Objekt wurde von den Eigentümern sorgfälltig mit ausgewählten, hochwertigen Möbeln ausgestattet welche gegen Gebot übernommen werden können. Es gibt eine nagelneue Waschmaschine im Bad und einen Wäschetrockner im Keller.
Die Wohnung befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Steilküste oberhalb des wundervollen Strandes. Von hier können Sie direkt zu kilometerlangen Strandspaziergängen aufbrechen. Von der Wohnung sind sie in 3-4 Minuten direkt am zentralen Badestrand von Hohwacht.
Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten finden sich in Hohwacht. In ca. 20 Minuten sind Sie zu Fuß am Hotel/Restaurant Genueser Schiff – auch direkt am Strand.
Zudem natürlich zahlreiche Ferienwohnungen. Auch dieses Objekt eignet sich neben der Selbstnutzung wunderbar als Objekt zur Vermietung als Ferienwohnung.
Besichtigungstermine & Vertrag
Eine Besichtigung ist jederzeit nach Absprache möglich.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit, auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Verkäufer- und Käufercourtage in Höhe von 3% auf den Kaufpreis inkl. gesetzl. MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderungen. Die Château X GmbH erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, §328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Trotz sorgfältiger Prüfung von Daten, Bildern und Informationen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Ebenso wenig für die Verfügbarkeit des Angebotes bei Vermietung oder Verkauf. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Exposé und die Informationen bei Besichtigung umfassen alle uns von den Eigentümern vorliegenden wichtigen Fakten.