Nur zur Vermietung! Sanierungsbedürftige Maisonette-Wohnung

07973 Greiz

Miete:
Preis auf Anfrage
4
Zimmer
100 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
07973 Greiz
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Wohnung
Zimmer
4
Wohnfläche
100 m2
Bonitätsnachweis
Online-ID
27a5b767-e165-4e86-b300-665a9e6a8d67
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
3 Nettokaltmieten
Betriebs- / Neben­kos­ten
100,00 €
Heizungsart
Zentralheizung

Immobilienangebot: Charmante Maisonette-Wohnung in Greiz

Adresse: 07973 Greiz

- Wohnfläche: ca. 100 m²

- Zimmer: 4

- Etagen: 1. und 2. Obergeschoss

- Heizung: Gaszentralheizung mit Warmwasseraufbereitung

- Besonderheiten: Keine Elektrik vorhanden, Installation auf Eigenleistung

Aufteilung der Wohnung:

1. Obergeschoss:

- 2 Zimmer, ideal für Wohn- und Arbeitsbereich

- Gäste-WC

- Kellerterrasse

2. Obergeschoss:

- 2 weitere Zimmer, perfekt als Schlaf- und Kinderzimmer

- Badezimmer mit Badewanne

- Küche

- Flur

- Sonnige Terrasse, ideal für entspannte Stunden im Freien

Zustand und Ausstattung:

- Die Gaszentralheizung sorgt für eine effiziente und komfortable Wärmeverteilung und Warmwasserversorgung.

Mietkonditionen:

Kaltmiete: 150,00 €

Heizkosten: (vom Mieter selbst zu tragen, abhängig vom Verbrauch)

Nebenkosten: ca. 100,00 € (inkl. Wasser/Abwasser, Abfall, Grundsteuer, etc.)

Gesamtmiete: 250,00 €

Kaution: 450,00 €

Wohnmöglichkeiten bei Wohnen für Menschen II GbR

Die „Wohnen für Menschen II GbR“ bietet individuell zugeschnittene Wohnlösungen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Bitte beachten Sie, dass unsere Gesellschaft derzeit keine eigene Internetpräsenz hat und einer renommierten Aktiengesellschaft angehört.

Für einen persönlichen Austausch und spezifische Anfragen bitten wir Sie, zunächst per E-Mail-Kontakt zu uns aufzunehmen. Anschließend bieten wir Ihnen die Möglichkeit, telefonisch weitere Details zu besprechen. Die notwendigen Kontaktinformationen finden Sie in den „rechtlichen Angaben“ dieser Anzeige.

Renovierungs-, Sanierungs- und Räumungsarbeiten übernimmt der Mieter.

Hinweis: Die angegebenen Mietkonditionen und Informationen dienen der groben Orientierung und können Änderungen unterliegen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Bitte kontaktieren Sie uns zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins.

Für Renovierungs-, Sanierungs- und Räumungsarbeiten besteht die Möglichkeit, die ersten Kaltmieten ab dem 2. Mietmonat zu erlassen! Verhandlungsbasis (VB).

Das bedeutet für Sie eine hohe Mietminderung, während Ihrer Mietzeit bis zu einem Jahr oder länger. Es handelt um ein sehr sanierungsbedürftiges Wohnhaus, welches Sie für sich sehr hübsch herrichten können.

Fragen und Antworten:

1. Ist das Mietobjekt noch verfügbar?

Ja, das Mietobjekt ist verfügbar, solange es online angezeigt wird.

2. Wann kann eine Besichtigung erfolgen, möglicherweise am Wochenende?

Wir bemühen uns, einen Termin so zeitnah wie möglich zu vereinbaren. Leider ist es nicht immer am Wochenende möglich.

3. Gibt es weitere Bilder oder detaillierte Informationen, wie den Innenzustand, erforderliche Reparaturen/Sanierungen, Internetverbindung, Funktionsfähigkeit der Sanitäranlagen, Verfügbarkeit von Strom/Wasser?

Bedauerlicherweise stehen keine zusätzlichen Informationen zur Verfügung. Wir empfehlen, sich selbst bei einer Besichtigung vor Ort ein Bild vom Zustand des Mietobjektes zu machen.

4. Warum ist die Miete teilweise so niedrig und für welche Dauer?

Die Miete berücksichtigt die handwerklichen Möglichkeiten des Mieters bezüglich aller Reparaturen. Dieses Konzept ermöglicht eine Reduzierung der Mietkosten. Die niedrige Anfangsmiete/Mietminderung ist verhandelbar und wird nach schriftlicher Absprache später an die ortsübliche Miete angepasst.

5. Aufgrund der hohen Nachfrage können wir bedauerlicherweise erst nach der Besichtigung telefonische Gespräche führen.

6. Sollten alle benötigten Unterlagen zum Besichtigungstermin mitgebracht werden?

Nein, das ist nicht erforderlich. Bei Besichtigungsterminen ist ein Außendienstmitarbeiter bzw. Hausmeister vor Ort, dessen Aufgabe es ist, das Mietobjekt zu präsentieren.

7. Wird man nach der Sanierung des Mietobjektes wegen Eigenbedarf gekündigt?

Nein, es erfolgt keine Kündigung wegen Eigenbedarf; dies wird im Mietvertrag festgehalten.

8. Nach der Besichtigung bei Interesse können Sie sich gerne bei uns melden, und wir senden Ihnen unseren Mieterfragebogen per E-Mail zu.

Bürger, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, werden gebeten, im Voraus Informationen darüber einzuholen, welche Mietkonditionen für ihre Bedarfsgemeinschaft gelten.

Sonstiges

Stichworte Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung