Immobilienangebot: Geräumiges Einfamilienhaus
Adresse: 39397 Schwanebeck
Eigenschaften:
- Grundstück: 364 m²
- Einzelöfen für behagliche Wärme
- Erdgeschoss (EG): Flur, Küche, Zimmer, Kammer, Waschküche
- Obergeschoss (OG): Flur, Bad, 5 Zimmer
- Wohnfläche: 145 m²
Mietkonditionen:
- Kaltmiete: ab 300,00 €
- Heizkosten: (vom Mieter selbst zu tragen, abhängig vom Verbrauch)
- Nebenkosten: ca. 100,00 € (inkl. Wasser/Abwasser, Abfall, Grundsteuer, etc.)
- Gesamtmiete: 400,00 € (Anfangs an Vermieter zu zahlen)
- Kaution: Nach Absprache
Beschreibung:
Willkommen in Ihrem neuen Zuhause! Dieses großzügige Einfamilienhaus in Schwanebeck bietet mit einer Wohnfläche von 145 m² und einem Grundstück von 364 m² reichlich Platz für individuelle Entfaltungsmöglichkeiten.
Die Wärme in den Räumen wird durch Einzelöfen erzeugt, die eine behagliche Atmosphäre schaffen. Das Erdgeschoss umfasst einen Flur, eine Küche, ein geräumiges Zimmer, eine Kammer sowie eine praktische Waschküche. Im Obergeschoss erwarten Sie ein Flur, ein Badezimmer und fünf weitere Zimmer, die sich flexibel nutzen lassen.
Wohnmöglichkeiten bei Wohnen für Menschen II GbR
Die „Wohnen für Menschen II GbR“ bietet individuell zugeschnittene Wohnlösungen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Bitte beachten Sie, dass unsere Gesellschaft derzeit keine eigene Internetpräsenz hat und einer renommierten Aktiengesellschaft angehört.
Für einen persönlichen Austausch und spezifische Anfragen bitten wir Sie, zunächst per E-Mail-Kontakt zu uns aufzunehmen. Anschließend bieten wir Ihnen die Möglichkeit, telefonisch weitere Details zu besprechen. Die notwendigen Kontaktinformationen finden Sie in den „rechtlichen Angaben“ dieser Anzeige.
Zustand und Vereinbarungen:
Besichtigung: Der Mietinteressent hat das Objekt bereits vor Vertragsunterzeichnung eingehend besichtigt.
Übernahme: Das Mietobjekt wird im derzeitigen Zustand „wie gesehen“ übernommen, inklusive aller vorhandenen Mängel.
Renovierungsbedarf: Es besteht deutlicher Renovierungsbedarf, wobei alle Spuren vorheriger Nutzung erkennbar sind.
Eigenverantwortung: Der Mieter trägt die volle Verantwortung und Kosten für alle notwendigen Renovierungen und Verschönerungen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenersatz durch den Vermieter.
Mietpreis: Die Höhe der Miete spiegelt den renovierungsbedürftigen Zustand des Objekts wider.
Staffelmiete: Der Mietpreis unterliegt einer Staffelmietvereinbarung, die moderate Mietsteigerungen vorsieht. Dies wurde bei der Festlegung der anfänglichen Miete berücksichtigt und reflektiert den Zustand der Immobilie sowie die Investition des Mieters in Renovierungen.
Mietbindung: im Vertrag wird eine Mietbindung von 24 Monate festgehalten, diese kann bei Wunsch auf 48 Monate (vor Vertragsabschluss) besprochen werden.
1. Ist das Mietobjekt noch verfügbar?
Ja, das Mietobjekt ist verfügbar, solange es online angezeigt wird.
2. Wann kann eine Besichtigung erfolgen, möglicherweise am Wochenende?
Wir bemühen uns, einen Termin so zeitnah wie möglich zu vereinbaren. Leider ist es nicht immer am Wochenende möglich.
3. Gibt es weitere Bilder oder detaillierte Informationen, wie den Innenzustand, erforderliche Reparaturen/Sanierungen, Internetverbindung, Funktionsfähigkeit der Sanitäranlagen, Verfügbarkeit von Strom/Wasser?
Bedauerlicherweise stehen keine zusätzlichen Informationen zur Verfügung. Wir empfehlen, sich selbst bei einer Besichtigung vor Ort ein Bild vom Zustand des Mietobjektes zu machen.
4. Warum ist die Miete teilweise so niedrig und für welche Dauer?
Die Miete berücksichtigt die handwerklichen Möglichkeiten des Mieters bezüglich aller Reparaturen. Dieses Konzept ermöglicht eine Reduzierung der Mietkosten. Die niedrige Anfangsmiete/Mietminderung ist verhandelbar und wird nach schriftlicher Absprache später an die ortsübliche Miete angepasst.
5. Aufgrund der hohen Nachfrage können wir bedauerlicherweise erst nach der Besichtigung telefonische Gespräche führen.
6. Sollten alle benötigten Unterlagen zum Besichtigungstermin mitgebracht werden?
Nein, das ist nicht erforderlich. Bei Besichtigungsterminen ist ein Außendienstmitarbeiter bzw. Hausmeister vor Ort, dessen Aufgabe es ist, das Mietobjekt zu präsentieren.
7. Wird man nach der Sanierung des Mietobjektes wegen Eigenbedarf gekündigt?
Nein, es erfolgt keine Kündigung wegen Eigenbedarf; dies wird im Mietvertrag festgehalten.
Nach der Besichtigung bei Interesse können Sie sich gerne bei uns melden, und wir senden Ihnen unseren Mieterfragebogen per E-Mail zu.
Bürger, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, werden gebeten, im Voraus Informationen darüber einzuholen, welche Mietkonditionen für ihre Bedarfsgemeinschaft gelten.
Unsere Häuser stehen ausschließlich zur Miete zur Verfügung und sind nicht zum Verkauf angeboten.