Öffentliche Ausschreibung zur Verpachtung der Bergbaude auf dem Valtenberg in Neukirch/Lausitz

01904 Neukirch/Lausitz

Miete:
Preis auf Anfrage

Objektdaten

Adresse
01904 Neukirch/Lausitz
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Gastgewerbe, Gastronomie, Gastronomie und Wohnung, Hotel
Bonitätsnachweis
Online-ID
3963a57d-a6b5-4de0-9424-1ca3334cc25d
Quelle
www.immowelt.de
provisionsfrei
provisionsfrei

Ausstattung

Die Valtenberggaststätte verfügt über folgende Räume:
•Gaststättenräume (möbliert): Bauernstube (33 qm), Sagenzimmer (32 qm), Jagdzimmer (31 qm);
•Wirtschaftsküche mit Kücheneinrichtung (18 qm) zuzüglich Nebengelass
•Toiletten
•Turmzimmer (17 qm)
•Außenterrasse

Die Valtenberggaststätte ist neben der Bewirtung der Touristen auch bestens geeignet für die Durchführung von Baudenabenden, öffentlichen und privaten Veranstaltungen.

Lage

Die Gemeinde Neukirch/Lausitz befindet sich im Landkreis Bautzen im Süd-Osten des Freistaates Sachsen.
Die 7 km lange Gemeinde Neukirch/Lausitz liegt 325 m über NN, eingebettet zwischen zwei Bergzügen des Oberlausitzer Berglandes am Fuße des reich bewaldeten Valtenbergs.

Die ca. 18 km nördlich verlaufende Autobahn A 4 ist über die Abfahrten Burkau und Salzenforst gut erreichbar.

Neukirch/Lausitz liegt an der B 98 und ist somit für Ausflüge nach Dresden oder Tschechien sowie in das Zittauer Gebirge ideal.
Für Bahnreisende stehen in Neukirch/Lausitz zwei Bahnhöfe zur Verfügung. Von dort aus sind Wanderungen durch ein schönes Waldgebiet zum Valtenberg sehr zu empfehlen.
Des Weiteren ist der Valtenberg eine der Etappen auf dem zertifizierten Oberlausitzer Bergweg. Auf dem Hauptwanderweg zum Gipfel befindet sich ein Sagenpfad, welcher vor allem von Familien gewandert wird. Diesen hat die Gemeindeverwaltung mit einem digitalen Rätsel ausgestattet, für dessen Lösung kleine Geschenke bereitstehen. Es ist wünschenswert, dass ein neuer Pächter die Ausgabe von kleinen Präsenten an die „Sagenkönige“ übernimmt.

Neukirch/Lausitz erreichen Besucher außerdem über die regionalen Buslinien Bautzen, Bischofswerda, Wilthen und Oppach. Für Radfahrer bietet der Valtenberg eine sportliche Herausforderung. Die Fahrten mit den Monsterrollern vom Valtenberg in die Ortschaft Neukirch/Lausitz sind ein touristischer Höhepunkt.
Außerdem bietet Neukirch/Lausitz an schneesicheren Tagen um den Valtenberg und darüber hinaus bis ins Hohwaldgebiet gut präparierte Langlaufspuren.
Unmittelbar an der Valtenberggaststätte befindet sich der im Jahr 1857 erbaute 25 m hohe historische Aussichtsturm (König-Johann-Turm) mit Aussichtsplattform, der Valentin-Erbstollen und die Wesenitzquelle. Eine Bergkapelle ist ebenfalls auf dem Gipfel zu finden, dort bietet das Standesamt Neukirch/Lausitz Eheschließungen an.
Weitere sehenswerte Ausflugsziele sind:
-Heimatmuseum
-ca. 30 Umgebindehäuser
-Töpfereien und Hand- und Leinenwebereien mit Besichtigungsmöglichkeiten und Schauwerkstätten
-Sagenpfad
-Waldlernpfad und Oase der Sinne
-Valtentalsee
-Etappe des Oberlausitzer Bergweg

Sonstiges

Ausschreibung Die Gemeinde Neukirch/Lausitz verpachtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Bergbaude auf dem 587 m hohen Valtenberg in 01904 Neukirch/Lausitz. Die Gemeindeverwaltung möchte einen längerfristigen, gewerblichen Pachtvertrag als Gaststättenbetrieb an qualifizierte und hoch engagierte Pächter vergeben. Ablauf und Kontakt Besichtigungsmöglichkeiten bestehen nach vorheriger Absprache.

Bei Interesse an diesem Objekt senden Sie bitte bis zum 31.01.2025 Ihre Bewerbungsunterlagen mit einem vollständigen Lebenslauf, Referenzen sowie einem Bewirtschaftungskonzept an:

Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz
Bürgermeister
Hauptstraße 20
01904 Neukirch/Lausitz

Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 035951 25192 oder 25111 oder per E-Mail: [email protected]


Rechtliche Hinweise:
Die Gemeinde Neukirch/Lausitz führt ein formloses öffentliches Interessenbekundungsverfahren für die Verpachtung der Valtenberggaststätte durch und behält sich das Recht vor, das Verfahren jederzeit einzustellen, ohne dass hierdurch Ansprüche potenzieller Interessenten geltend gemacht werden können. Die Gemeinde Neukirch/Lausitz ist nicht verpflichtet, einem Interessenten den Zuschlag zu erteilen oder einen Vertrag abzuschließen.