Der hier angebotene Stellplatz auf dem Parkplatzgelände, welches durch ein elektrisches Tor gesichert ist, liegt offen zugänglich, ist nicht überdacht und steht in Absprache mit dem aktuellen Mieter bereits vorzeitig ab sofort zur Neuvermietung. Der Stellplatz wird nur zur privaten und regelmäßigen Nutzung vermietet. Er wird AUSDRÜCKLICH NICHT als Kurzzeitparkplatz (z. B. an Urlaubsreisende) oder als Abstellmöglichkeit für abgemeldete Fahrzeuge, Wohnmobile, große Transporter, etc. vermietet. Bei Interesse an diesem Stellplatz betätigen Sie, je nachdem über welche Internetseite Sie das Exposé aufgerufen haben, einfach die Schaltfläche "Anfrage senden" oder "Anbieter kontaktieren" und geben die erforderlichen Daten im Formularfeld ein. Umsatzsteuer Bitte beachten Sie, dass neben der Stellplatzmiete noch die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe anfällt. Sollten Sie Mieter der Gewobag sein und in unmittelbarer Nähe zum Mietobjekt wohnen, wird keine Umsatzsteuer erhoben.