Im Jahr 1997 wurde diese Reihenhausanlage in Massivbauweise erbaut.
Die Reihenhäuser sind nach Wohnungseigentum aufgeteilt.
Das hier angebotene Reihenendhaus verfügt über eine Wohnfläche von ca. 119 m². Die Wohnfläche verteilt sich auf 4 Zimmer, Küche, Gäste- WC und einem Heizungs-/Hauswirtschaftsraum. Für die Lagerung von Liebgewonnenem steht ein geräumiger Spitzboden zur Verfügung.
Weiter ist eine Terrasse mit Gartenanteil und ein PKW- Stellplatz dem Reihenendhaus zugeteilt.
- Zweifachverglaste Kunststofffenster mit Rollläden aus dem Baujahr
Diese Reihenhausanlage befindet sich auf einem insgesamt ca. 822 m² großen Grundstück in einem ruhigen Wohngebiet in der familienfreundlichen und musikalischen Gemeinde Bösel im Landkreis Cloppenburg. Die Gemeinde selbst zählt knapp 9.000 Einwohner.
In Bösel gibt es Kindergärten- und Kindertagesstätten, eine Grundschule sowie eine Oberschule.
Dinge des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte, eine Apotheke und Ärzte sind ebenfalls im Ort vorhanden und in wenigen Minuten zu erreichen.
In ca. 10 Minuten Fahrzeit erreichen Sie die nächst größere Stadt Friesoythe. Die Städte Cloppenburg und Oldenburg sind in ca. 20-30 Minuten auch schnell erreichbar.
Sonstiges
Courtage
Diese Immobilie wird ohne zusätzliche Käuferprovision angeboten. Wir sind einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers. Mit dem Kaufinteressenten schließen wir keinen Makler-vertrag ab. Dieser kommt auch nicht durch Übermittlung von Unterlagen, der Vereinbarung eines Besichtigungstermins, oder die Entgegennahme eines Kaufpreisangebotes zustande.
Allgemeines
Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages sind vom Käufer die Grunderwerbssteuer in Höhe von 5% sowie die Notar- und Gerichtskosten zu zahlen. Das Grundstück wird lastenfrei in Abteilung III des Grundbuches übertragen.
Trotz der von uns aufgewandten Sorgfalt können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Angebotes keine Haftung übernehmen, da wir auf Angaben Dritter angewiesen sind. Das Angebot erfolgt freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass zum Abschluss eines Maklervertrages mit uns auch die stillschweigende Annahme unserer Maklerdienste und/oder die Auswertung von uns gegebener Hinweise genügt.
Als Immobilienmakler sind wir nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, Vertragspartner mittels gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, zu identifizieren. Gemäß §11 Abs. 2 GWG hat diese Identifizierung zu erfolgen, sobald die Parteien des avisierten Kaufvertrages ernsthaftes Interesse am Abschluss haben. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass wir zum Zeitpunkt des Besichtigungstermins eine Ablichtung Ihres Personalausweises benötigen.
Stichworte
Anzahl der separaten WCs: 1, Anzahl Terrassen: 1