Baugrundstück für ein freistehendes Einfamilien- oder Doppelhaus oder zwei freistehende Einfamilienhäuser
Helle und sehr ruhige Wohnlage an einer wenig befahrenen Nebenstraße
Bebaubarkeit
Bauland gem. § 30 BauGB
Reines Wohngebiet
Teilbar ab 600 m². Der Verkauf erfolgt nur ungeteilt.
Erschließung
Die Anschlüsse für Trink- und Schmutzwasser, Strom, Erdgas und Telekommunikation liegen auf dem Grundstück.