Das Südliche Grundstück liegt in Seershausen mit der Zufahrt von der Peiner Straße
Die Bebauung richtet sich nach §34 des Baugesetzbuches (BauGB), was Flexibilität und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten ermöglicht.
Nach Rücksprache mit dem Bauamt Gihorn ist eine zweigeschossige Bauweise (Stadtvilla) zulässig.
Es handelt sich hierbei um ein optimal geschnittenes Grundstück mit einer ausreinden Fläche, um eine Einfamilienhaus mit einer Grundfläche vn 10X9cm beispielhaft zu realisieren.
Sonstiges
Infrastruktur im Ort: Der Bahnhof Ohof/Seershausenn und ein neuer Supermarkt im Ort bieten optimale Versorgungsmöglichkeiten und eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
Zweigeschossige Bauweise: Die eingeholte Informationen vom Bauamt Gifhorn ermöglichen eine zweigeschossige Bauweise und erleichtern den Planungsprozess.
Bebauung nach §34 BauGB: Dies ermöglicht eine individuelle Bebauung, die sich harmonisch in die Umgebung einfügt.
Internetgeschwindigkeit: Das Grundstück profitiert von einer beeindruckenden Internetgeschwindigkeit von 1000 MBit/s, um modernen Wohn- und Arbeitsanforderungen gerecht zu werden.
Kontakt: Für weitere Informationen oder um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.