OSTSTADT | Garage Nr. 3 Eine ordentliche Kündigung ist aufgrund gegenseitigen Verzichtes erstmalig mit Wirkung zum Ablauf des 12. Monats mit Vertragsbeginn zulässig.
Fremdmieter (Nicht-Gundlach-Wohnungsmieter) zahlen zusätzlich 19 % MWSt. auf den Gesamtmietpreis.
OSTSTADT Unmittelbar am Rand der Innenstadt liegt die Oststadt mit ihren vielen Gründerzeitbauten. Direkt hinter am Bürger- und Veranstaltungszentrum Pavillon beginnt die Lister Meile, die sich mit Läden, Cafés und Restaurants bis zum Lister Platz zieht. Ihr größerer Teil liegt in der Oststadt und ist für die Bewohner ein zweites Spiel- und Wohnzimmer unter Sonnenschirmen, Markisen oder freiem Himmel. Kinos, Theater, Museen und die Fußgängerzone der City liegen direkt vor der Haustür. Hier reihen sich Kioske und Kneipen Tür an Tür, nur unterbrochen von Einrichtungsgeschäften und Weinläden. Immer höchstens ein paar Straßen entfernt: der Stadtwald Eilenriede, an dessen Rand zahlreiche prachtvolle Gründerzeitvillen stehen. Eine von ihnen ist seit fast 100 Jahren der Gundlach-Firmensitz. Die Innenstadt ist fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Minuten zu erreichen.