Traumgrundstück
Parkähnliches Grundstück von etwa 8.290m² Fläche am östlichen Ortsrand von Virnsberg an Liebhaber zu verkaufen.
Besonderheiten :
Nordhanggrundstück mit herrlicher Aussicht auf das Schloß Virnsberg.
Das Grundstück umfasst einen alten Streuobstwiesenbestand mit etwa 60 gepflegten Obstbäumen (Äpfel, Birnen, Zwetschgen, Kirschen, Walnuss und Maulbeeren).
Zusätzlich gibt es einen großen Rosengarten mit etwa 250 verschiedenen modernen und historischen Rosensorten inklusive gemütlichem Sitzplatz.
Der Waldanteil des Grundstücks besteht überwiegend aus altem Laubbaumbestand.
Ein weiterer Pluspunkt sind der Holzlagerplatz und ein großer Geräteschuppen. (ca. 30m²)
Außerdem gibt es eine eigene, befestigte Zufahrt zum Grundstück.
Der Ort Virnsberg taucht erstmals 1235 als "Virnsperc" und später 1274 als "Virnsperch" auf. Erklärbar ist der Name als Siedlung bei dem Berg im Vircunnia-Wald. Ursprünglich wurde nur die Deutschordensburg so genannt und die bäuerliche Ansiedlung hieß Steinweg. Ab der bayerischen Zeit zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde der Burgname auch auf die Ansiedlung übertragen.
Geschichte
Die Burg, eine barocke Gesamtanlage mit unterem und oberem Schlosshof, Wirschaftsgebäuden und Taubenhaus, wurde im 12. Jahrhundert von Alberich und Ludwig von Virnsberg erbaut. 1294 schenkte der Burggraf Konrad II. von Nürnberg, der Fromme, die Burg Virnsberg mit allen Zugehörungen dem Deutschen Orden. Die Kommende Virnsberg gehörte zur Deutschordensballei Franken. Ab 1806 wechselte die Burg häufig die Besitzer; es waren meist Privatleute, aber auch Institutionen (z. B. die Evangelische Wohlfahrt). 1977 erwarb der Nürnberger Rechtsanwalt Friedrich von Herford die Burg. Seit 1996 wurde sie vom Schlossverein Virnsberg verwaltet.
Im Jahr 2017 wurde Schloss Virnsberg an eine Münchner Investorenfirma verkauft. Verwaltet wird das gesamte Anwesen nun über die Schloss Virnsberg GmbH & Co. KG. Derzeit laufen Planungen für die Sanierung und Nutzung der Anlage.
Sonstiges
Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Verkäufers
(oder eines Dritten).
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Alle Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht.
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