Entdecken Sie die Zukunft des Handwerks in der "neuen Mitte" von Quickborn-Heide: Pingus Werkhöfe. Wir bieten Ihnen moderne Gewerbeflächen im Neubaustandard, die speziell auf die Bedürfnisse von Handwerksbetrieben zugeschnitten sind. Ob kleiner Betrieb oder expandierendes Unternehmen - bei uns finden Sie die passende Fläche für Ihr Geschäft.
Pingus Werkhöfe bietet Ihnen eine Vielzahl an Flächen in unterschiedlichen Größen. Egal, ob Sie eine kleine Werkstatt oder großzügige Lagerflächen benötigen, wir haben die ideale Lösung für Sie. Unsere modernen Räumlichkeiten sind bestens ausgestattet, damit Sie sich ganz auf Ihr Handwerk konzentrieren können.
Detaillierte Informationen zu Mietpreisen und genauer Flächenaufteilung finden Sie auf https://www.goerz-immobilien.de/Pingus-Werkhoefe-Quickborn-Heide.htm
- Flächen zwischen 192m² - 584m²
- individuelle Anpassung sind noch möglich
Neue Mitte Quickborn-Heide
In der "Neuen Mitte" von Quickborn-Heide entsteht ein lebendiges Zentrum, das modernes Wohnen und Arbeiten vereint. Hier finden Sie attraktive vielfältige Einkaufsmöglichkeiten wie einen Edeka-Markt, Rossmann, eine Apotheke und ein Spielwarengeschäft. Ein Haustierbedarf-Geschäft und ein unser neues Maklerbüro runden das Angebot ab. Ein Highlight ist das Projekt Pingus Werkhöfe, das Handwerksbetrieben flexible Gewerbeflächen im Neubaustandard bietet. Die zentrale Lage und optimale Verkehrsanbindung machen die "Neue Mitte" zum idealen Ort für Unternehmen und Familien. Entdecken Sie die zahlreichen Möglichkeiten und das Potenzial dieses aufstrebenden Quartiers.
Sonstiges
Sie möchten alle unsere Objekte noch vor dem Vermarktungsstart exklusiv zugeschickt bekommen? Werden Sie VIP-Kunde und tragen Sie Ihre VIP-SUCHE unter www.görz24.de/vip ein.
Sie möchten auch eine Immobilie verkaufen oder vermieten? Wir bewerten Ihre Immobilie kostenlos und unverbindlich. Wir verweisen gern auf die vielen freundlichen Referenzschreiben sehr zufriedener Eigentümer auf unserer Internetseite. www.görz24.de Rubrik > Referenzen
Wichtige Information: Jedes Immobilienmaklerunternehmen ist nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des/der Vertragspartner/s festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten zu der Person - z.B. durch eine Kopie des Personalausweises - festgehalten werden. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass jeder Immobilienmakler diese Daten fünf Jahre aufbewahren muss. Die von uns übermittelten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers/Vermieters. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Eine Zwischenvermietung und Irrtümer sind vorbehalten. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis des Objekt-Exposés und den Bedingungen zustande. Die Maklercourtage in angegebener Höhe ist mit Unterzeichnung des Mietvertrages verdient und fällig.
Stichworte
Lagerfläche: 584,19 m², Gesamtfläche: 717,79 m²