Praktische Bürofläche an der Warnow in Rostock-Kröpeliner-Tor-Vorstadt

18057 Rostock

Miete:
Preis auf Anfrage
57,61 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
18057 Rostock
Nutzungsart
Gewerbe
Untertyp
Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Büroflächen
57,61 m2
Zustand
vollsaniert
Bonitätsnachweis
Online-ID
29cee926-d09a-4e4d-8447-d88f2113b1cf
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
1260,00 €
provisionsfrei
Betriebs- / Neben­kos­ten
190,00 €
unterkellert
nein
Aufzug
Einbauküche
provisionsfrei
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Gebäudeart
nicht-Wohnimmobilie
Stromwert
31.4 kWhm2a
Wärmewert
67 kWhm2a
Baujahr
1983

Die praktisch geschnittene Bürofläche mit zwei miteinander verbundenen Büros (2-11 und 2-12) im 2. Obergeschoss des mehrgeschossigen Bürohauses hat ca. 57,61 m². Große Fenster sorgen für Helligkeit im Raum und eine angenehme Arbeitsatmosphäre. Die gemeinschaftlich genutzte Küche und die sanitären Anlagen auf der Etage bieten Ihnen die optimale Grundlage für einen zeitgemäßen und komfortablen Bürostandort. Die Räumlichkeit ist bequem über den Personenaufzug erreichbar. Die Infrastruktur ist hervorragend: Einkaufscenter, Bäcker, Straßenbahn & S-Bahn - alles bequem fußläufig erreichbar. Das Warnowufer lädt in den Pausen zum Verweilen ein.

Eine Grundausstattung an Steckdosen für den Stromanschluss sowie eine Telefondose sind vorhanden.

Ausstattung

Große Fenster, Teppichboden, Aufzug, Gemeinschafts-WC und Teeküche, allgemeiner Wartebereich

Lage

Der Rostocker Stadtteil "Kröpeliner Tor Vorstadt" verfügt über knapp 20.000 Einwohner und gilt als angesagtes Szeneviertel der Stadt. Da die Uni nicht weit entfernt ist, wohnen hier viele Studenten und beleben diesen bunten Stadtteil mit Musik, Spaß und guter Laune. Kleine Geschäfte sowie urige Cafés und Restaurants laden zum Verweilen ein. Auch die öffentlichen Verkehrsmittel erreichen Sie in wenigen Gehminuten.

Sonstiges

Sonstiges Die Preise sind ohne bzw. zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Nebenkosten beinhalten eine Strompauschale. Der Energieausweis, Stromverbrauch sowie die veröffentlichten Pflichtangaben aus dem Energieausweis erhält der Mietinteressent ausschließlich zur Information. Für den Energieausweis ist das GEG in der jeweils geltenden Fassung maßgebend.