++++++++++++++++++++++++++++++ WICHTIG: Bitte füllen Sie das Kontaktformular hier im ImmobilienScout24 aus. Wir werden uns dann umgehend zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen. ++++++++++++++++++++++++++++++ Wir bieten Ihnen mehrere Außenstellplätze im PRE-Park in Kaiserslautern an. Die Miete der Stellplätze beläuft sich auf 45 Euro.
Der PRE Park befindet sich zwischen der Donnersbergstraße und der BAB A6 und liegt etwa 2,4 km vom Kaiserslauterner Stadtzentrum entfernt. Supermärkte, Bäcker und andere Einkaufsmöglichkeiten für den alltäglichen Bedarf sind schnell zu erreichen. Mit mehreren Kindergärten und allen Schulformen ist die Umgebung auch besonders familienfreundlich. Die Stadt Kaiserslautern bietet zudem ein buntes Kultur- und Freizeitangebot, wie etwa Museen, Kinos oder dem Pfalztheater. Kaiserslautern verfügt über ein gut ausgebautes Nah- und Fernverkehrsnetz. Die Innenstadt und der Hauptbahnhof sind in rund 15 Minuten via Bus (Linie 137) zu erreichen. Die Bewohner des Wohnpark „Auf der Europahöhe“ sind mit dem Auto schnell auf der A6 sowie der A63. Die nächsten Flughäfen von Zweibrücken und Saarbrücken liegen etwa 40-50 Minuten entfernt.
Wir von G+Q Immobilien weisen darauf hin, dass alle Objektinformationen, Unterlagen, Pläne usw., die wir an Sie weiterreichen, vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Dementsprechend obliegt es daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung. Alle Angaben in diesem Exposé wurden durch uns sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Dennoch kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Alle Angaben in diesem Exposé erfolgen ohne Gewähr. Entsprechende Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Des Weiteren sind wir als Immobiliendienstleister nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten, Notare und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Das bedeutet, dass Immobilienmakler die Ausweisdokumente ihrer Kunden einsehen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind festzuhalten. Hierzu kann auch eine Kopie des Ausweisdokuments angefertigt werden, was das Gesetz ausdrücklich vorsieht. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.