Preis reduziert! Gepflegte 3ZKB-Wohnung mit Terrasse und kleinem Garten, Garage und Stellplatz

55435 Gau-Algesheim

279.000,00 €
Kaufpreis
3
Zimmer
105 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
55435 Gau-Algesheim
Nutzungsart
Wohnnutzung
Zimmer
3
Wohnfläche
105 m2
Zustand
gepflegt
Vermietet
Immobilienwert
Online-ID
bd929aa8-0d35-49cf-aa2b-c5b452453822
Kauf­preis
279.000,00 €
Bad mit
Wanne
Einbauküche
Parkmöglichkeit
Garage
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarfskennwert
201 kWhm2a
Gültig bis
2030-05-26
Aus­stell­datum
27.05.2020
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
G
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1964
Baujahr laut Energieausweis
1966
Heizungsart
Zentralheizung
Kfz-Stellplatz
1
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Objektbeschreibung Zum Verkauf steht eine gepflegte Wohnung im Erdgeschoss eines Dreifamilienhauses, 1964 erbaut.
Der Eingang zur Wohnung mündet in eine großzügige Diele, die Zugang zur Küche und zum lichtdurchfluteten Wohnzimmer bietet. Der abgehende Flur öffnet sich zum Tageslichtbad und zu zwei weiteren Räumen. Im Schlafzimmer ist ein Ankleideraum abgetrennt. Beide Räume öffnen sich zur Terrasse, diese mit wenigen Stufen in den kleinen Garten führt, für den ein alleiniges Nutzungsrecht besteht.
Ein separater Kellerraum, ein Fahrradkeller und ein Keller zum Waschen und Trocknen vervollständigen diese attraktive Wohnung. Eine Garage und ein Stellplatz gehören ebenso zu dieser Einheit.
Diese Wohnung ist vermietet und könnte als Kapitalanlage gekauft werden.

Ausstattung Wohnung :
Fenster: Isolierverglaste Kunststofffenster mit Rollladen,
Heizung: Ölzentralheizung
Bad: Tageslichtbad mit Wanne
Fußböden:Fliesen (Küche), Vinylboden

Raumaufteilung Raumaufteilung:

Wohnen/Essen rd. 34,00 m²
Küche rd. 9,00 m²
Bad rd. 7,20 m²
Flur rd. 3,70 m²
Diele rd. 10,00 m²
Schlafen rd. 18,00 m²
Arbeitszimmer rd. 15,50 m²
Terrasse 2/3 rd. 8,30 m² rd. 105,70 m²

Gesamtwohnfl.:rd. 105,70 m²
Nutzfläche:
Keller, Fahrradkeller, Kellerraum für Waschen und Trocknen, Garage und Stellplatz

Lage

Standort:
Im Jahre 766 erstmals urkundlich erwähnt, erhielt Gau-Algesheim 1332 Markt- und 1355 Stadtrechte. Heute zeigt sich die Stadt Gau-Algesheim traditionsbewusst und fortschrittlich. Trotz der mittlerweile über 6.600 Einwohnern herrscht hier eine liebenswerte Atmosphäre, die man schnell zu schätzen lernt.

Aufgrund der günstigen Lage in unmittelbarer Nachbarschaft des von Industrie und Gewerbe geprägten Mittelzentrums Ingelheim sowie der sehr guten Anbindung an das Rhein-Main-Gebiet (Autobahn und Bahn) entstand eine gesteigerte Nachfrage nach Wohngebieten, die bis heute anhält. Die gesamte Gemarkung der Stadt einschließlich des Ortsteiles Laurenziberg liegt in dem großräumigen Landschaftsschutzgebiet „Rheinhessisches Rheingebiet“.

Die Stadt Gau-Algesheim – mit Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung – gilt als Kleinzentrum und liegt zwischen dem Mittelzentrum Bingen und Bad Kreuznach. Die Entfernung zum Oberzentrum Mainz beträgt knapp 20 km.

Gau-Algesheim präsentiert sich auch als sehr gesellige und menschliche Stadt. Rund vierzig kulturelle und sporttreibende Vereine, kirchliche und soziale Gruppen sind Ort der Begegnung für Jung und Alt, für Einheimische wie auch Neubürger.

Für die Kinder sind sowohl Kindergarten, Grundschule und weiterführende Schulen in Gau-Algesheim, Bingen oder Ingelheim.
Auch gemütliche Stunden können hier verlebt werden. Beste Gelegenheiten bieten die Straußwirtschaften und mehrere Gaststätten. Verschieden Vereine wie z. B. Radsportverein, Turnverein, Gesangverein, Bauern- und Partnerschaftsverein machen eine Integrierung schnell möglich.

Lage:
Die Wohnung liegt im Erdgeschoss eines Dreifamilienhauses in einer ruhigen Wohngegend.

Sonstiges

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TOMORROW Immobilien Wichtiges Besonderes:
Die Wohnung wird mit bestehendem Mietvertrag übergeben.

Wichtig:
Die hier gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers. Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten. Dieses Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt; Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadensersatz. Macht der Empfänger geltend, dass ihm diese Offerte bereits bekannt sei, so wäre dies innerhalb von 10 Tagen schriftlich nachzuweisen.
08/23/AA/05/24/3,0