Bei der nachfolgenden Darstellung handelt es sich um eine Kurzdarstellung der Immobilie. Für weitere detaillierte Informationen zur Immobilie fordern Sie bitte unser ausführliches Exposee über das Kontaktfeld an.
Unweit zum Kap Arkona in der „Flaniermeile“ von Putgarten gelegen, bietet dieses idyllische Anwesen Wohnen und Vermieten zugleich. Dieses Anwesen besteht aus einem sehr ansprechenden und großzügigen Einfamilienhaus mit 5 Zimmern sowie einer separaten Einliegerwohnung mit 2 Zimmern zum Vermieten – all dies auf einem idyllischen Grundstück mit einem windgeschützten und harmonisch angelegten Wohngarten, welchen man von der überdachten Terrasse am Haus genießen kann. Das Verkaufsobjekt befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ortslage“ der Gemeinde Putgarten, welcher ein Mischgebiet u. a. auch zur Nutzung für Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausweist. Die sehr gute touristische Infrastruktur von Putgarten am Fuße vom Kap Arkona lässt keine Wünsche offen. Die Immobilie besticht insbesondere durch die privilegierte Lage in Putgarten – in fußläufiger Entfernung zum Kap Arkona und zum herrlichen Nordstrand.
Putgarten hat ca. 180 Einwohner und ist Rügens und damit auch Mecklenburg Vorpommerns nördlichster Erholungsort. Die touristischen Highlights wie der romantische Sandstrand, die markanten Leuchttürme am Kap Arkona, das idyllische Fischerdorf Vitt mit seinen Kunsthandwerkern oder auch die Jaromarsburg bzw. die Reste dieser ehemaligen ranischen Tempelburg sind fußläufig zu erreichen. Der Ort ist verkehrsberuhigt und nur für Anlieger mit dem PKW zu befahren. Die herrliche Flaniermeile in Putgarten lädt die Gäste in Restaurants, Kunsthandwerksläden und Hotels zum Verweilen ein.
Sonstiges
Baujahr: ca. 1900, im Jahr 1996 kernsaniert
Energieausweis in Vorbereitung
Sehr gerne würden wir Ihnen das bzw. die Exposees übersenden, so dass Sie sich detailliert über die gewünschte Immobilie informieren können.
Voraussetzung für die Exposeeübersendung ist jedoch die Übermittlung Ihrer Telefonnummer und Adresse. Wir sind dem Verkäufer gegenüber verpflichtet mitzuteilen, an wen die vertraulichen Daten zu seiner Immobilie weitergegeben werden. Sie können sicher sein, dass auch Ihre Daten dahingehend vertraulich behandelt werden.
Stichworte
Sonstiges/Wohnen: Einliegerwohnung