- Baujahr: 2011, massiv
- baulich sehr guter Zustand
- gepflegte Ausstattung
- 1,5 Etagen, DG z.T. ausgebaut
- EG: barrierefrei (altersgerecht),
ca. 80 m², 2 Wohnräume + ca. 12 m²
Wintergarten (beheizbar)
- OG: ca. 50 m², 3 Wohnräume,
Dachterrasse mit Boddenblick
- Duschbad im EG, Vollbad im OG
- 2 Einbauküchen inklusive
- Fenster: Kunststoff, 3-fach isoliert
mit Aussen-Jalousien (elektrisch)
- Fussböden: Fliesen (Terracotta)
- Luftwärmepumpe in Kombination mit
Gas-Zentralheizung (JUNKERS)
- Fussbodenheizung
- Kaminofen im Wohnbereich (EG)
- Energieverbrauch: 70,87 kWh/(m²*a)
- Abwasser ans Ortsnetz
- insgesamt 3 Terrassen, Gartenhaus
- Brunnen (Brauchwasser), 11 m tief
- 2 Pkw-Stellplätze
- Mecklenburg-Vorpommern
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- Gemeinde Fuhlendorf (Amt Barth)
- ruhige, beliebte Wohnlage
- Boddenblick (Bodstedter Bodden)
- wenig Infrastruktur im Ort
- ca. 10 km bis Barth
- ca. 52 km bis Rostock
- ca. 15 km bis zum Ostseestrand (Zingst)
Maklercourtage Der Makler-Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf der Basis des Exposés und seiner Bedingungen zustande. Der Käufer-Courtageanteil in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher USt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Der Makler erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch ggü. dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Sonstiges Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr.14 und § 11 Abs.1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht, die Identität des Vertragspartners festzustellen und diese zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs.4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises (falls Sie als natürliche Person handeln) mittels einer Kopie dokumentieren. Bei einer juristischen Person benötigen wir alternativ eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass Makler die Kopien bzw. Unterlagen 5 Jahre aufbewahren müssen. Als unser Vertragspartner haben Sie eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs.6 GwG. Stichworte Sonstiges: frei werdend