PREISSENKUNG ! Einfamilienhaus mit Boddenblick (als Ferienhaus geeignet)

18356 Fuhlendorf

569.000,00 €
Kaufpreis
5
Zimmer
140 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
18356 Fuhlendorf
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Einfamilienhaus
Zimmer
5
Grundstück
591 m2
Wohnfläche
140 m2
Etagenanzahl
2
Zustand
gepflegt
Immobilienwert
Online-ID
5eb3c05a-7c72-456b-81e4-c7e215c8232a
Kauf­preis
569.000,00 €
Bad mit
Wanne, Fenster, Dusche
Balkon / Terrasse
Einbauküche
Fußbodenheizung
Parkmöglichkeit
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
70.87 kWhm2a
Gültig bis
2033-10-16
Aus­stell­datum
16.10.2023
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
B
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
2011
Baujahr laut Energieausweis
2011
Heizungsart
Zentralheizung
Kfz-Stellplatz
2
Parkmöglichkeiten insgesamt
2

- Baujahr: 2011, massiv
- baulich sehr guter Zustand
- gepflegte Ausstattung
- 1,5 Etagen, DG z.T. ausgebaut
- EG: barrierefrei (altersgerecht),
ca. 80 m², 2 Wohnräume + ca. 12 m²
Wintergarten (beheizbar)
- OG: ca. 50 m², 3 Wohnräume,
Dachterrasse mit Boddenblick
- Duschbad im EG, Vollbad im OG
- 2 Einbauküchen inklusive
- Fenster: Kunststoff, 3-fach isoliert
mit Aussen-Jalousien (elektrisch)
- Fussböden: Fliesen (Terracotta)
- Luftwärmepumpe in Kombination mit
Gas-Zentralheizung (JUNKERS)
- Fussbodenheizung
- Kaminofen im Wohnbereich (EG)
- Energieverbrauch: 70,87 kWh/(m²*a)
- Abwasser ans Ortsnetz
- insgesamt 3 Terrassen, Gartenhaus
- Brunnen (Brauchwasser), 11 m tief
- 2 Pkw-Stellplätze

Lage

- Mecklenburg-Vorpommern
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- Gemeinde Fuhlendorf (Amt Barth)
- ruhige, beliebte Wohnlage
- Boddenblick (Bodstedter Bodden)
- wenig Infrastruktur im Ort
- ca. 10 km bis Barth
- ca. 52 km bis Rostock
- ca. 15 km bis zum Ostseestrand (Zingst)

Sonstiges

Maklercourtage Der Makler-Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf der Basis des Exposés und seiner Bedingungen zustande. Der Käufer-Courtageanteil in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher USt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Der Makler erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch ggü. dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Sonstiges Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr.14 und § 11 Abs.1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht, die Identität des Vertragspartners festzustellen und diese zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs.4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises (falls Sie als natürliche Person handeln) mittels einer Kopie dokumentieren. Bei einer juristischen Person benötigen wir alternativ eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass Makler die Kopien bzw. Unterlagen 5 Jahre aufbewahren müssen. Als unser Vertragspartner haben Sie eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs.6 GwG. Stichworte Sonstiges: frei werdend