PREISSENKUNG ! Stadthaus in Teterower Altstadt

17166 Teterow

159.000,00 €
Kaufpreis
5
Zimmer
149 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
17166 Teterow
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Stadthaus
Zimmer
5
Grundstück
435 m2
Wohnfläche
149 m2
Immobilienwert
Online-ID
eb7e7760-4609-42ea-b61a-b54b6a451cca
Kauf­preis
159.000,00 €
Einbauküche
Parkmöglichkeit
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarfskennwert
119.63 kWhm2a
Aus­stell­datum
01.05.2014
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
D
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1990
Baujahr laut Energieausweis
1990
Heizungsart
Zentralheizung
Kfz-Stellplatz
2
Parkmöglichkeiten insgesamt
2

- Baujahr: 1990
- massive Bauweise
- Satteldach (Betonziegel)
- 2,5 Etagen, nicht unterkellert
- Spitzboden wärmegedämmt,
aber keine Dampfsperrfolie
- baulich guter Zustand
- E-Installation z.T. DDR-Standard
- Duschbad (EG), Wannenbad (2.OG),
Gäste-WC (1.OG)
- Einbauküche (2016) inklusive
- Fenster: Holz, 2-fach isoliert
- Fußböden: Fliesen, Laminat,
Textilbeläge
- Zentralheizung: Öl (BUDERUS, 1990, 3 x
800 L Öltanks)
- Kaminofen im Wohnbereich (1.OG)
- Abwasser ans Ortsnetz
- 1 Dachterrasse/Loggia (ca. 10 m²)
- Nebengebäude (Abstellräume)
- 1 Garage / Hausdurchfahrt
- 2 Pkw-Stellplätze mit Zufahrt vom
öffentlichen Parkplatz

Lage

- Mecklenburg-Vorpommern
- Landkreis Rostock
- Stadt Teterow
- Innenstadtlage
- ruhige Anwohnerstr.
- kleinstädtische Infrastruktur

Sonstiges

Maklercourtage Der Makler-Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf der Basis des Exposés und seiner Bedingungen zustande. Der Käufer-Courtageanteil in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher USt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Der Makler erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch ggü. dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Sonstiges Gern unterstützen wir Sie bei Ihrer individuellen Finanzierungsplanung !

Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs.1 , 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht, die Identität des Vertragspartners festzustellen und diese zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises (falls Sie als natürliche Person handeln) mittels einer Kopie dokumentieren. Bei einer juristischen Person benötigen wir alternativ eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass Makler die Kopien bzw. Unterlagen 5 Jahre aufbewahren müssen. Als unser Vertragspartner haben Sie eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. Stichworte Zustand: renovierungsbedürftig, sanierungsbedürftig