PREMIUM Baugrundstück im Markt Hutthurm

94116 Hutthurm

850.000,00 €
Kaufpreis
3.678 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
94116 Hutthurm
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
3.678 m2
Immobilienwert
Online-ID
0ae778da-1430-4b06-b2c3-426c5186942b
Kauf­preis
850.000,00 €
Preis pro m²
231,00 €

PREMIUM Baugrundstück in Hutthurm
Grundstück: 3.678 m², voll erschlossen, kein Bauzwang

Lage

Dieses Grundstück befindet sich in sehr guter Lage in Hutthurm.
Hutthurm liegt in der Region Donau-Wald östlich der Ilz. Der Markt Hutthurm ist eingebettet im schönen Ilztal - ein Ort, wo gute Wohnqualität großgeschrieben wird.

Im Markt Hutthurm finden Sie Ärzte (Allgemein, Zahnarzt …), Apotheke, Kindergarten, Ilztalschule (private Grundschule für alle) verschiedene Vereine, Gaststätten, Tankstelle und Einkaufsmöglichkeiten Der Markt liegt verkehrsgünstig direkt an der B 12 und am Autobahnzubringer nach Aicha vorm Wald zur Bundesautobahn 3 (ca. 20 km). Hutthurm befindet sich ca. 12 Kilometer nördlich von Passau, ca. 13 km westlich von Hauzenberg, ca. 14 km Südwestlich von Waldkirchen und ca. 22 km südlich von Freyung. Bis zur Grenze zu Tschechien bei Philippsreut sind es über die B 12 ca. 40 km.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Marktes Hutthurm unter
https://www.hutthurm.de.

Sonstiges

PROVISION: Die Maklercourtage für den Käufer beträgt 3 % aus dem Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen MwSt., somit gesamt 3,57 %. Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages, ist eine Käuferprovision mit der Beurkundung fällig.

Wir weisen Sie der guten Ordnung halber darauf hin, dass Sie durch Ihre Objektanfrage die Vereinbarung und Anerkennung dieser Maklercourtage, bestätigen. SONSTIGES: Gerne übersenden wir Ihnen ein ausführliches Exposé oder vereinbaren einen unverbindlichen Besichtigungstermin mit Ihnen.

Die Angaben der Objektbeschreibung und des Energieausweises haben wir vom Eigentümer erhalten. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann unsererseits nicht übernommen werden.

Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten, z. B. mittels einer Ausweiskopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständig ausgefüllten Kontakt- und Adressdaten beantworten.