Das 2.310 m² große Grundstück, welches sich in einem allgemeinen Wohngebiet befindet, wurde im Jahr 1950 mit einer Lagerhalle bebaut. Die Halle erstreckt sich über zwei Etagen und misst insgesamt 27m x 11m. Jede Etage verfügt über zwei Lagerflächen und ein zentrales Treppenhaus. Die Nutzfläche beträgt ca. 450 m² und es gibt eine ebenerdige Einfahrt sowie ein elektrisches Rolltor, das für den Einsatz eines Gabelstaplers geeignet ist. Die Immobilie ist frei und kann kurzfristig übernommen werden.
Sollte die Lagerhalle weiterhin genutzt werden, ist eine Renovierung des undichten Dachs erforderlich. Alternativ bietet sich aufgrund der Lage in einem allgemeinen Wohngebiet und der Nähe zur Innenstadt die Möglichkeit einer anderen Bebauung an. Dabei ist zu beachten, dass die Bestimmungen des §34 des Baugesetzbuches einzuhalten sind, welcher besagt, dass ein Vorhaben nur zulässig ist, wenn es sich in Art, Maß und baulicher Nutzung sowie der zu bebauenden Grundstücksfläche in die Umgebung einfügt. In diesem Fall ist die nähere Umgebung von 1- und 2-Familienhäusern geprägt.
Die unbeheizte Lagerhalle benötigt keinen Energieausweis.
- Bebauung möglich
- Lagerhalle
- elektrisches Rolltor
- ca. 450 m² Nutzfläche
Das nordhessische Bad Karlshafen liegt zwischen dem Solling im Norden und dem Reinhardswald im Süden am hessisch-niedersächsisch-nordrhein-westfälischen Dreiländereck, das sich bei den direkt nordwestlich der Stadt gelegenen Hannoverschen Klippen befindet. Die Stadt breitet sich unmittelbar an der auf 95,6 m ü. NN gelegenen Mündung der von Süden kommenden Diemel in die von Osten heran fließende Weser aus. Südwestlich in Höhe der Einmündung liegen die Hessischen Klippen.
Stichworte Lagerfläche: 450,00 m², Nutzfläche: 450,00 m², Gesamtfläche: 527,00 m², Bürofläche: 450,00 m²