MAKROSTANDORT ROTTWEIL
Im Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg aus dem Jahr 2002 ist die Stadt Rottweil als Mittelzentrum in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg ausgewiesen. Als Mittelzentrum übernimmt Rottweil die Aufgabe, als Standort eines vielfältigen Angebots an höherwertigen Einrichtungen und Arbeitsplätzen den gehobenen, spezialisierten Bedarf abzudecken. Zum Mittelbereich Rottweil gehören die Kommunen Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dornhan, Epfendorf, Fluorn-Winzeln, Oberndorf am Neckar, Sulz am Neckar, Villingendorf, Vöhringen, Wellendingen, Zimmern ob Rottweil sowie die Stadt Rottweil am Neckar selbst.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der landesplanerisch definierte Mittelbereich nur in Teilen mit dem tatsächlichen Einzugsgebiet der Stadt Rottweil übereinstimmt. So sind die Einkaufsverflechtungen aus dem nördlichen Mittelbereich nach Rottweil (z. B. Raum Oberndorf am Neckar/ Sulz am Neckar) nur relativ schwach ausgeprägt. Andererseits tendieren Teile der angrenzenden Mittelbereiche (z.B. Raum Wehingen-Gosheim im Mittelbereich Tuttlingen) noch relativ stark nach Rottweil. Die Stadt Rottweil stellt mit den Kommunen Deißlingen, Dietingen, Wellendingen und Zimmern ob Rottweil eine Verwaltungsgemeinschaft dar (Hinweis auf gemeinsamen Flächennutzungsplan).
Einzelhandelskennziffern
Mit einem regionalen Kaufkraftkoeffizienten (bezogen auf die einzelhandelsrelevante Kaufkraft) von 104,8 bewegt sich die Stadt Rottweil über dem Bundesdurchschnitt von 100 (Indexwert). Im regionalen Vergleich weisen die umliegenden Mittelzentren sowie das Oberzentrum Villingen-Schwenningen ebenfalls Werte über dem Bundesdurchschnitt auf.
Die Zentralitätskennziffer (Verhältnis zwischen Einzelhandelsumsatz je Einwohner und einzel-handelsrelevanter Kaufkraft) als Maß für die Handelszentralität einer Stadt bzw. Gemeinde liegt für Rottweil bei 128,0 und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 100,0 (In-dexwert). Per Saldo kann somit von einem Umsatzzufluss von außerhalb der Stadt Rottweil ausgegangen werden. Im regionalen Vergleich liegen die Zentralitätskennziffern der umliegenden Mittelzentren wie Balingen und Tuttlingen auf einem höheren Niveau wie für die Stadt Rottweil. Die Zentralitätskennziffer der Stadt Rottweil wird stark durch das Möbelhaus Schick mit einer Verkaufsfläche von deutlich über 20.000 qm beeinflusst, welches eine regionale bis überregionale Marktausstrahlung besitzt. Die Einzelhandelszentralität der Stadt Rottweil wird insbesondere durch die Sonderkonstellation, welche sich mit dem Fachmarktzentrum in der Nachbargemeinde Zimmern ob Rottweil ergibt, beeinflusst, in dem in einem hohen Umfang auch innenstadtrelevante Sortimente angeboten werden. Ferner ist auf das Fachmarktzentrum am Autobahndreieck Bad Dürrheim hinzuweisen, welches über eine regionale bis überregionale Marktaustrahlung verfügt und die Einkaufsorientierung im Raum Rottweil beeinflusst.
MIKROSTANDORT "TUTTLINGER STRASSE/ÖSCHLESTRASSE"
Der Standort an der Tuttlinger Straße/Öschlestraße im Bereich der Saline im südlichen Stadtgebiet wird gegenwärtig durch ein Autohaus genutzt, wobei diese Nutzung derzeit nicht ausgeführt wird, steht leer. Für eine Nachfolgenutzung des Standortes sind u.a. verschiedene Einzelhandelsnutzungen vorgesehen. Der Standortbereich Saline stellt neben der Einkaufsinnenstadt den wesentlichen Einzelhandelsstandort in der Stadt Rottweil dar. Neben den Gütern des mittel- und langfristigen Be-arfes (u.a. Bekleidung, Schuhe, Möbel, Bau- und Heimwerkerbedarf, Fahrräder, Elektrogerä-te und Unterhaltungselektronik) werden auch Güter des täglichen Bedarfes (u.a. Lebensmit-tel, Drogerie- und Parfümeriewaren) angeboten. Aufgrund des umfassenden Einzelhandelsangebotes verfügt der Standort Saline über eine Marktausstrahlung, welche über die Grenzen der Stadt Rottweil hinausgeht.
Neben den Einzelhandelsnutzungen ist eine Vielzahl von sonstigen gewerblichen Nutzungen am Standort Saline verortet. Darunter sind u.a. Unternehmen für Medizintechnik, Stahlver-arbeitung, Maschinenbau, Büromöbel, Karosseriebau, Schnellrestaurants etc.. Der Planstandort weist keinen städtebaulich bzw. keinen funktionalen Bezug zur Innenstadt von Rottweil auf und ist als städtebaulich nicht integriert zu bewerten. Nach Auskunft der Stadtverwaltung Rottweil befindet sich der Standort in einem Gewerbegebiet, in dem Ein-zelhandelsnutzungen generell ausgeschlossen sind. Für die vorgesehene Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen ist damit eine Änderung des B-Plans erforderlich.
OBJEKTDARSTELLUNG
Auf der Liegenschaft befindet sich ein Verwaltungsrat- und Ausstellungsgebäude mit Werkstätten sowie ein Wohnhaus.
Verwaltung- und Ausstattungsgebäude
Art des Gebäudes: zweigeschossiges Gebäude
Baujahr: 1982, 1989, 1998
Etagen: UG, EG, OG
Werkstattbereich
Art des Gebäudes: eingeschossiges Gebäude, an Verwaltung- und Ausstellungsgebäude angebaut
Baujahr: 1959, vermtl. 1982
Etagen: EG
Wohnhaus
Art des Gebäudes: freistehendes zweigeschossiges Gebäude, DG und Keller nicht ausgebaut
Baujahr: um 1961
Etagen: Keller, EG, OG
Wohnfläche: rd. 255qm
GUTACHTEN
Bitte entnehmen Sie weiter Details aus dem beigefügten Gutachten.
Provision
Für die Vermittlung dieses Gewerbeobjektes berechnen wir dem Käufer eine Maklercourtage in Höhe von 4 % des notariellen Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vermittlungsgebühr ist am Tag der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Wichtiger Hinweis
Die Eigentümerin der genannten Liegenschaft beabsichtigt, diese zu veräußern. Obwohl die in diesem Exposé enthaltenen Informationen sorgfältig zusammengetragen wurden, kann nicht gewährleistet werden, dass der Inhalt dieses Exposés richtig und vollständig ist. Jegliche Haftung für Fehler oder fehlende Angaben in diesem Exposé oder Informationen, die dem Käufer in mündlicher oder schriftlicher Form zur Verfügung gestellt werden, sind daher ausgeschlossen. Es wird empfohlen, die Informationen in diesem Exposé daher eigenverantwortlich und ggf. unter Hinzuziehung von technischen, wirtschaftlichen und juristischen Experten zu überprüfen, bevor Vereinbarungen unterzeichnet werden. Eine Vollmacht für diese Überprüfungen wird bei Kaufinteresse auf Antrag des Kaufinteressenten durch die Eigentümerin erteilt. Dieses Kaufangebot ist vertraulich. Sein einziger Zweck ist es als Grundlage für die weiteren Kaufverhandlungen zu dienen. Die Empfänger des Exposés verpflichten sich, es ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden und ohne Genehmigung der Verkäuferin nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verkäuferin behält sich vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, die Verkaufsverhandlungen mit einem oder allen Kaufinteressenten zu beenden. Die Reproduktion des Inhalts diese Exposés, ganz oder teilweise, ist ohne die schriftliche Genehmigung der Verkäuferin nicht gestattet.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Stichworte Bundesland: Baden-Württemberg