!!!PROVISIONSFREI!!! Auf die Lage kommt es an! Super ruhig gelegenes Grundstück.

72181 Starzach

150.000,00 €
Kaufpreis
556 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
72181 Starzach
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
556 m2
Immobilienwert
Online-ID
29a1afff-885d-402a-ad23-e400bcfa7e6f
Kauf­preis
150.000,00 €
provisionsfrei
provisionsfrei

Wir freuen uns, Ihnen dieses attraktive Baugrundstück in einer sehr schönen und ruhigen Wohnlage von Starzach-Sulzau präsentieren zu dürfen. Mit einer Gesamtfläche von 556 m² bietet dieses Grundstück ideale Voraussetzungen für den Bau Ihres Traumhauses. Es befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) und kann kurzfristig bebaut werden. Die Bebauung ist sowohl mit einem Doppelhaus (DH) als auch mit einem Einfamilienhaus (EFH) möglich, wobei eine Bebauungsfläche von ca. 140 m² vorgesehen ist.

Nutzen Sie diese seltene Gelegenheit, um in einer der schönsten Lagen Ihr Traumhaus zu realisieren. Ob als großzügiges Einfamilienhaus oder als modernes Doppelhaus - hier sind Ihren Vorstellungen kaum Grenzen gesetzt.

Ausstattung

*Bebauungsplan vorhanden
- GRZ 0,4
- Vollgeschosse 2
- offene Bauweise EFH/DH/MFH
- unerschlossen

Lage

Die Gemeinde Starzach liegt am Neckar zwischen Rottenburg am Neckar und Horb am Neckar. Zwei Gemeindeteile (Börstingen und Sulzau) liegen im Neckartal, drei andere (Felldorf, Bierlingen und Wachendorf) südlich oberhalb davon. Die beiden Flüsse Starzel und Eyach begrenzen das Gemeindegebiet. Aufgrund seiner reizvollen Lage wird Starzach auch als die Toskana des Landkreises Tübingen bezeichnet.

Die nächste Verkehrsstation ist der Bahnhof Bierlingen an der Bahnstrecke Tübingen-Horb. Starzach hat insgesamt vier Kindertageseinrichtungen. In Bierlingen gibt es außerdem eine Grund- und Hauptschule. Weitere Schulen befinden sich in den Nachbarstädten. Die Entfernung zu den Anschlussstellen BAB 81, Horb (Richtung Singen) oder Rottenburg (Richtung Stuttgart), beträgt jeweils rd. 10 km.Starzach liegt am Neckar zwischen Rottenburg am Neckar und Horb am Neckar. Zwei Gemeindeteile (Börstingen und Sulzau) liegen im Neckartal, drei andere (Felldorf, Bierlingen und Wachendorf) südlich oberhalb davon.

Sonstiges

Sonstiges Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.

Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Stichworte GRZ: 0,4, Bundesland: Baden-Württemberg